Gibt es medizinische Gründe für die Krankenhausversorgung in einem Einzelzimmer, muss die Klinik auch für eine entsprechende Unterbringung sorgen, urteilt das Sozialgericht Mainz.
Arzneimittel billig im Ausland beschafft, in Deutschland zu Zytostatika verarbeitet und zu deutschen Preisen abgerechnet: Ein solches Geschäftsmodell billigt das BSG nicht und verdonnert Apothekerin zur Rückzahlung.
Ab 1. April soll der Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen straffrei sein. Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen, die der Bundestag beschlossen hat.
Ohne Preistransparenz keine Ausgabenplanung – und erst recht keine Wirtschaftlichkeitsprüfung: Der KBV sind Erstattungsbeträge, die im Dunkeln bleiben, durchaus willkommen.
Ein Kläger mit angeborener Verkürzung der Arme und Beine erhält nicht die höchste Pflegestufe, weil er mittels Hilfsmitteln und angelernten Fähigkeiten Alltag teils selbstständig bewältigen kann.
Die Mutter hatte sich einen Kaiserschnitt gewünscht, doch der Oberarzt griff zur Geburtszange. Am Ende war das Baby tot. Nun ist der Mediziner dafür verurteilt worden.
Gegen das Weisungsrecht des Arbeitgebers kommt auch eine lange Erkrankung eines Arbeitsnehmers nicht an. Bei Rückkehr in den Betrieb muss er sich den Plazierungswünschen des Arbeitsgebers fügen.
Die hauptamtlichen G-BA-Mitglieder deklinieren in einer Stellungnahme die Folgen vertraulicher Erstattungsbeträge durch. Vertragsärzte, die wirtschaftlich verordnen wollen, würden in einen Datennebel geschickt.
Arbeitsverhältnis von Göttinger Ärztin einvernehmlich beendet
Nach jahrzehntelanger Forschungstätigkeit hat eine Ärztin in Göttingen die fristlose Kündigung bekommen. Knackpunkt waren nicht genehmigte Tierversuche. Jetzt ist der Rechtsstreit zu Ende.
Besondere Zeiten verlangen besondere Podcast-Episoden. Deswegen gehen wir in diesem EvidenzUpdate der Frage nach, warum Faschismus eine Kontraindikation für Wissenschaft und Medizin ist.
Seit kurzem müssen Orphan Drugs bereits ab 30 Millionen Euro Jahresumsatz eine reguläre Nutzenbewertung durchlaufen. Das IQWiG ist damit noch nicht zufrieden.
Am Mittwochabend berät der Vermittlungsausschuss über das Kliniktransparenzgesetz von Gesundheitsminister Lauterbach. Der appelliert weiter an die Länder, das Gesetz nicht länger zu blockieren – und bekommt Unterstützung. Andere fordern weitere finanzielle Hilfen.
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes einer „falschen Ärztin“ aufgehoben und an das zuständige Landesgericht zurückverwiesen.
Bei der Cannabis-Legalisierung ist längst noch nicht alles klar. Mittlerweile liegen 30 Änderungsanträge zum Gesetzentwurf vor. Und die Gegner innerhalb der Ampel fordern weiterhin einen Stopp.
Ein Kardiologe der Charité steht unter Verdacht, zwei Patienten getötet zu haben, mitangeklagt ist eine Krankenschwester. In ihrem Fall gibt es nun eine Entscheidung.
Eine Haftung komme nur bei einem „negativen Nutzen-Risiko-Verhältnis“ in Betracht, so Richter zu möglichen Corona-Impfschäden. Hier sei die von der EMA durchgeführte Abwägung „eindeutig positiv“ ausgefallen.
Den Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer drücken hohe Schulden. Zu deren Tilgung müssen nun auch die Anteilseigner beitragen – und auf größere Gewinnbeteiligung verzichten.
Über 300.000 Euro Honorar versagt die KV einem Berliner Hausarzt, weil er seinen Alltag überwiegend damit verbrachte, AU und Atteste auszustellen. Das Landessozialgericht in Potsdam gibt der KV Recht.
Ärztliche Hilfe zum Suizid ist straffrei, wenn jemand aus freiem Willen sterben will. Was aber, wenn jemand eine schwere psychische Erkrankung hat? Ist dann eine freie Entscheidung noch möglich?
Der PKV-Verband benennt eine Schwachstelle im Medizinforschungsgesetz: Das Verfahren, wie Selbstzahlern die Differenz zwischen Listen- und Erstattungspreis rückvergütet werden soll, ist unausgegoren.
Gesundheitspolitik werde als demokratisches Politikfeld immer noch unterschätzt, meint Gastautor Frank Wiehe in der Ärzte Zeitung: Ein Lehrstück aus der Provinz über die Weltsicht von Fachleuten, politische Verantwortung und Entfremdung.
Berechtigter Weckruf oder alternative Fakten? Die Petition der KBV zugunsten einer drastischen Aufwertung der ambulanten Versorgung stößt bei der AOK auf Widerspruch.
Anlässlich letzter Feinarbeiten am Cannabisgesetz äußert der TÜV-Verband die Befürchtung, dass Gefährdungen durch Cannabis am Steuer „bewusst in Kauf genommen werden“.