Medizinische Versorgung
Bayern: Mehr als 1.200 Landarztpraxen erhielten seit 2012 Fördergelder
Bayern braucht weiterhin Ärzte, die sich auf dem Land ansiedeln wollen. Seit Jahren lockt der Freistaat mit lukrativen Fördergeldern Mediziner zur Arbeit fernab von den großen Städten.
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Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach: Die bayerische Landarztprämie hat auch im Jahr 2023 die medizinische Versorgung auf dem Land gestärkt.
© Kerstin Wies/StMD
München. Seit der Einführung der Landarztförderung 2012 hat die bayerische Staatsregierung 1.214 Praxisniederlassungen und Filialbildungen im ländlichen Raum gefördert. Insgesamt seien dafür 50 Millionen Euro geflossen, teilte das Gesundheitsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München mit. Unter den geförderten Praxen seien 828 Hausärztinnen und Hausärzte gewesen.
Im auslaufenden Jahr 2023 seien 152 Landarztpraxen (Niederlassungen und Filialbildungen; Stand: 18. Dezember 2023) gefördert worden. Für sie seien rund sieben Millionen Euro bereitgestellt worden.
Stipendienprogramm für Medizinstudierende
„Bayern hat als eines der ersten Bundesländer 2012 ein Förderprogramm für Landärztinnen und Landärzte aufgelegt. Wir leisten unter anderem dadurch unseren Beitrag zum Erhalt und zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum“, sagte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). Das Förderprogramm stoße weiter auf großes Interesse.
„Mit dem Stipendienprogramm für Medizinstudierende haben wir zudem bereits über 300 Studentinnen und Studenten für eine spätere Tätigkeit im ländlichen Raum motiviert“, so Gerlach. Seit dem Beginn des Förderprogramms zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung, zu dem die Landarztprämie und das Stipendienprogramm gehören, seien bereits mehr als 57 Millionen Euro ausbezahlt worden. „Das zeigt, wie wichtig uns eine wohnortnahe ärztliche Versorgung ist“, sagte Gerlach weiter.
Prämie auch bei Übernahme einer bestehenden Praxis
Durch die Landarztprämie werden Niederlassungen von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum mit bis zu 60.000 Euro unterstützt. Psychotherapeutinnen und -therapeuten können eine Förderung von bis zu 20.000 Euro bekommen. Voraussetzung ist, dass sich die Medizinerinnen und Mediziner in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern niederlassen; überdies dürfen diese Gemeinden nicht überversorgt sein. Bei Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Auch für die Übernahme einer bestehenden Praxis werden Prämien ausgezahlt.
Zum 1. April 2023 wurde die Antragstellung für die Landarztprämie vereinfacht und auf ein vollelektronisches Verfahren umgestellt. (dpa/eb)