Arzneimittelkontrollen
Brandenburg stockt Arzneimittelaufsicht auf
Als Konsequenz des „Lunapharm“-Skandals investiert Brandenburg jetzt in die Qualifizierung seines Personals bei der Arzneimittelaufsicht. Die juristische Aufarbeitung der Causa geht indes weiter.
Veröffentlicht:Potsdam. Nach dem „Lunapharm“-Skandal um importierte Onkologika hat die Brandenburger Arzneimittelaufsicht ihr Personal aufgestockt: Wie aus einer Antwort des Potsdamer Gesundheitsministeriums auf eine Anfrage der AfD hervorgeht, wurden im Jahr 2021 drei Mitarbeiter erfolgreich zu GMP-Inspektoren ernannt, die die Herstellung von Arzneimitteln überwachen können.
Weitere Mitarbeiter befänden sich derzeit in einer entsprechenden Qualifizierung. Während des Lunapharm-Skandals beschäftigte das zuständige Landesamt dagegen nur einen einzigen Beamten, der über die nötigen Fachkenntnisse für Arzneimittelkontrollen verfügte.
Klagen in verschiedenen Instanzen anhängig
Die juristische Aufarbeitung des Skandals um den vermutlich illegalen Handel mit Krebsmedikamenten, der 2018 aufgedeckt worden war und der schließlich zum Rücktritt der damaligen Gesundheitsministerin Diana Golze (Linke) führte, wird indes wohl noch länger andauern. Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Antrag von Lunapharm auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt. Das Gericht sah es nach summarischer Prüfung als erwiesen an, dass die Geschäftsführerin des Unternehmens nicht die erforderliche Zuverlässigkeit für den Medikamentenhandel besitze.
Mehrere Jahre lang seien Arzneimittel von einer griechischen Apotheke bezogen worden, die nicht zum Großhandel berechtigt gewesen sei. Zudem sei mit einem Arzneimittel zur Behandlung von Brustkrebs in italienischer Aufmachung gehandelt worden, obwohl ein legaler Bezug dieses Mittels aus Italien nicht möglich gewesen sei. Beim Bezug von Medikamenten von einem zypriotischen Unternehmen habe sie Vertriebswege verschleiert.
Vor dem Verwaltungsgericht Potsdam sind indes weiterhin drei Verfahren des Arzneimittelhändlers gegen das Land Brandenburg anhängig. Das bestätigte Pressesprecher Ruben Langer auf Nachfrage der „Ärzte Zeitung“. Dabei geht es in zwei Verfahren um die Untersagungsverfügung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit bezüglich des Inverkehrbringens von in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln beziehungsweise zentral zugelassenen Arzneimitteln ohne deutsche Kennzeichnung sowie den Widerruf der Herstellungserlaubnis und die Untersagung des Herstellens und Inverkehrbringens von Arzneimitteln.
In einer weiteren Klage geht es um ein Akteneinsichtsersuchen von Lunapharm. Alle Verfahren befänden sich derzeit im Stadium der wechselseitigen Stellungnahme der Beteiligten. Die Terminierung einer mündlichen Verhandlung sei derzeit nicht absehbar.
Weitere Widerspruchsverfahren von Lunapharm
Ende 2019 hatte zudem die Staatsanwaltschaft Potsdam Anklage gegen die Geschäftsführerin von Lunapharm wegen Verstößen gegen das Arzneimittelrecht erhoben. Über die Zulassung der Anklage ist aber nach Angaben von Gerichtssprecherin Sabine Dießelhorst noch nicht entschieden. „Dies liegt daran, dass die zuständige Kammer vordringlichere Haftsachen zu bearbeiten hatte und zudem ein Kammermitglied längerfristig erkrankt war“, so Dießelhorst. Der Vorsitzende hoffe, dass noch bis Ende des Jahres über die Zulassung der Anklage entschieden werden kann.
Wie aus der Antwort des Potsdamer Gesundheitsministeriums hervorgeht, seien weiterhin mehrere Widerspruchsverfahren von Lunapharm vor dem LAVG anhängig. Gegenstände der Widerspruchsverfahren seien etwa die Anordnung einer Auskunftserteilung, die Anordnung eines Rückrufes von bestimmten in Verkehr gebrachten Arzneimitteln oder die Anordnung der Sicherstellung von bestimmten Arzneimitteln.