Andere Rechtslage als in Bayern
Corona-Bußgelder: Kommunen in Baden-Württemberg gegen Amnestie
Bußgelder in Millionenhöhe sind während der Corona-Pandemie gegen Bürger in Baden-Württemberg verhängt worden. Auf Rückzahlungen dürfen die Betroffenen kaum hoffen.
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Millionenbeträge haben die Kommunen in Baden-Württemberg wegen Verstößen gegen Corona-Bestimmungen eingetrieben. Anders als in Bayern dürfen die Betroffenen derzeit nicht auf eine Amnestie hoffen.
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Karlsruhe/Stuttgart. In Baden-Württemberg wurden in den vergangenen Jahren wegen Corona-Verstößen Bußgelder in Millionenhöhe verhängt. Allein in der Landeshauptstadt Stuttgart waren es 2020, 2021 und 2022 rund 3,4 Millionen Euro, in Karlsruhe waren es 1,22 Millionen Euro.
Doch auch Städte wie Heidelberg, Pforzheim, Tübingen und Baden-Baden verhängten nach einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur Bußgelder im mittleren sechsstelligen Bereich.
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Corona-Sünder, die nach der Debatte in Bayern auf Rückzahlungen von Bußgeldern oder gar auf eine Amnestie hoffen, dürften vergebens warten. Dafür gibt es aus Sicht des Städtetags und der Kommunen hierzulande keinen Grund. Denn in Baden-Württemberg wurden – im Gegensatz zu Bayern – keine Corona-Regelungen für unwirksam erklärt.
In Bayern läuft seit einiger Zeit eine Debatte über die Rückzahlung von unberechtigt verhängten Corona-Bußgeldern. Der Hintergrund: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im November geurteilt, dass die strengen Ausgangsbeschränkungen des Freistaats im April 2020 unverhältnismäßig und unwirksam waren.
Die damalige Ausgangsbeschränkung – also das Verbot, die eigene Wohnung ohne einen triftigen Grund zu verlassen – sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar, hieß es. (dpa)