GBA-Nutzenbewertung

Differenzierte Beschlüsse zu Krebsmitteln

In seiner jüngsten Sitzung am vergangenen Donnerstag hat der Gemeinsame Bundesausschuss drei neue Krebstherapeutika bewertet.

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Berlin. Mit unterschiedlichem Ausgang – auch unter Berücksichtigung von Nebenwirkungen, die die Lebensqualität mindern – hat der GBA drei Onkologika bewertet.

Einen beträchtlichen Zusatznutzen sieht der GBA für Nivolumab bei lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem nicht kleinzelligen Lungen-Ca (NSCLC) mit nicht-plattenepithelialer Histologie nach vorheriger Chemotherapie, die für eine Chemotherapie oder eine Therapie mit einem Tyrosinkinaseinhibitor geeignet sind (Vergleichstherapie: Docetaxel).

Nivolumab führte danach im Mittel zu einer Verlängerung der Lebensdauer von 2,8 Monaten sowie zu einer Verringerung schwerwiegender Nebenwirkungen und Therapieabbrüchen.

Auch für Nivolumab als Monotherapie bei fortgeschrittenem Nierenzell-Ca nach Vortherapie gibt es einen Beschluss: Hier erkennt der GBA nach antiangiogenetischer Vortherapie einen Hinweis auf beträchtlichen Zusatznutzen (Vergleichstherapie: Everolimus).

Mit Nivolumab wird die Lebensdauer im Mittel um 5,4 Monate verlängert, positive Effekte gibt es auch hinsichtlich der Milderung von Symptomen und der Verringerung schwerer Nebenwirkungen.

Für Ramucirumab sah der GBA einen geringen Zusatznutzen in der Behandlung des fortgeschrittenen Adenokarzinoms des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs mit Tumorprogress in Kombination mit Paclitaxel.

Die Lebensverlängerung belief sich auf 2,2 Monate, hinsichtlich der Lebensqualität konnte ein Vorteil festgestellt werden, allerdings traten häufiger Nebenwirkungen auf.

Für Afatinib zur Behandlung bei lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem nicht kleinzelligen Lungenkarzinoms mit Plattenepithel-Histologie nach Platin-basierten Chemotherapie hat der GBA keinen Zusatznutzen anerkannt.

Der Grund: Der Hersteller hatte keine Vergleichsstudie mit Docetaxel vorgelegt, so seien die eingereichten Daten ungeeignet gewesen, einen Zusatznutzen zu bestimmen. (HL/mal)

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