Digitalisierung
Digitale Heilmittelverordnung für AOK-Versicherte in Sachsen und Thüringen
Praxen, die mit einem Verwaltungssystem der CompuGroup arbeiten, sollen in Sachsen und Thüringen noch dieses Jahr Heilmittelleistungen elektronisch verordnen können.
Veröffentlicht:Dresden. Die AOK Plus führt in Sachsen und Thüringen die elektronische Übermittlung von Heilmittelverordnungen ein. Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt wird diese Möglichkeit allen ärztlichen Praxen, die ein Verwaltungssystem der CompuGroup Medical nutzten, noch 2023 zugänglich gemacht, teilte die Kasse am Mittwoch in Dresden mit.
Das Projekt in Thüringen und Sachsen sei das erste seiner Art in Deutschland. Für Arztpraxen und Heilmittel-Leistungserbringer würden damit Korrekturprozesse weniger aufwendig. Die Patienten könnten nach Therapeuten mit speziellen Angeboten suchen und erhielten die Verordnungen in ihrem Onlineportal angezeigt.
Die Kasse könne im Zuge der digitalen Verordnung als häufiger als Berater für die Patienten tätig werden. Das mindere den Arbeitsaufwand in Arztpraxen. Der sichere Versand des Formulars erfolge via KIM. Änderungsanfragen und Folgeverordnungen ließen sich direkt zwischen ärztlicher Praxis und Heilmittelerbringern klären und austauschen. (sve)