Ab Februar

Bayern setzt Maskenpflicht für Praxis-Beschäftigte aus

Der Ruf nach einem Ende der Maskenpflicht kommt jetzt auch aus den Gesundheitseinrichtungen selbst. Bayern schafft Fakten: Ab Ende Januar müssen dort Beschäftigte in Praxen keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen.

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Die noch bis April festgeschriebene gesetzliche Maskenpflicht in Kliniken, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sollte aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft vorzeitig fallen - analog zum Nah- und Fernverkehr.

Die noch bis April festgeschriebene gesetzliche Maskenpflicht in Kliniken, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sollte aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft vorzeitig fallen - analog zum Nah- und Fernverkehr.

© Peter Kneffel/dpa

Berlin. Ab 1. Februar fällt in Bayern die Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen, weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen und für Personen in Gemeinschaftsunterkünften.

Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) kündigte am Donnerstag an, wegen der Entspannung bei der Corona-Lage die landesrechtlichen Maskenpflichten mit Ablauf des 31. Januar aufzuheben. Dies werde im Zuge der anstehenden Verlängerung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geschehen.

Holetschek forderte zugleich die Bundesregierung auf, die bundesrechtliche Maskenpflicht im Gesundheitswesen bereits vor dem 7. April auszusetzen. Bis zu diesem Datum müssen etwa Patienten und Besucher in Praxen und Krankenhäuser laut Bundesverordnung eine Maske tragen.

Infektionsschutzgründe fehlen weitgehend

Die niedrigen Zahlen an Corona-Infektionen auch nach den Weihnachtsferien zeigten, dass die Eigenverantwortung und die gegenseitige Rücksichtnahme bei den Bürgern funktionieren, sagte Holetschek. Es sei deshalb nicht mehr infektionsschutzrechtlich angezeigt, Masken verpflichtend vorzuschreiben. Die landesrechtlichen Ausnahmen von den bundesrechtlichen Testnachweiserfordernissen bleiben dagegen vorerst bis zum 17. Februar unverändert bestehen.

Zuvor waren auch von Seiten der Krankenhäuser und Ärzte Forderungen erhoben worden, die Maskenpflicht in Kliniken, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen vorzeitig zu beenden - analog zum Nah- und Fernverkehr. „Konsequent wäre es, am 1. März kostenlose Tests, Testpflicht und Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen gemeinsam zu beenden", sagte Gerald Gaß, Vorstandsschef der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der „Rheinischen Post" (Donnerstag).

„Wir haben die Pandemie fast überstanden", so Gaß. Er nannte es „absolut richtig", dass in einem ersten Schritt die Maskenpflicht in Zügen oder dem ÖPNV aufgehoben und dort auf Eigenverantwortung gesetzt werde.

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Auch Ärztekammer-Chef für ein Ende

Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hatte sich in der „Welt" gegen eine Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen ausgesprochen. „Wir brauchen in medizinischen Einrichtungen keine generelle, gesetzliche Maskenpflicht mehr. Nicht jede Einrichtung hat mit Hochrisikopatienten zu tun", sagte er.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach lehnt ein rasches Ende der Corona-Maskenpflicht auch im Gesundheitswesen jedoch ab. Es gelte, besonders vulnerable Menschen gut zu schützen. Daher bleibe es bei der Maskenpflicht in Praxen und Kliniken, auch wenn sie in Fernzügen zum 2. Februar ausgesetzt werde, machte Lauterbach im TV-Sender Welt deutlich. (juk/dpa)

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