Pandemiemanagement
KBV hält Corona-Pandemieplan in Baden-Württemberg für zielführend
Corona-Impfungen vorrangig bei niedergelassenen Ärzten, Tests nur nach ärztlicher Indikation, Fokus auf vulnerable Gruppen: Die KBV hält dieses in Baden-Württemberg vereinbarte Vorgehen für angemessen.
Veröffentlicht: | aktualisiert:Berlin. Die KBV hat den Plan für das künftige Pandemiemanagement in Baden-Württemberg als „zielführend und angemessen“ bezeichnet.
Dass die Verhältnismäßigkeit von einzelnen Schritten „in flexibler Art und Weise“ abgewogen wird, hält KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen für wichtig. „Vor allem ist es richtig, dass die Impfungen in der bestehenden Regelstruktur, also hauptsächlich in den Praxen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen stattfinden sollen“, so Gassen am Mittwoch.
Am Dienstag hatte die unter Federführung des Sozialministeriums tagende Arbeitsgruppe Corona sich auf Grundsätze für den Umgang mit der Corona-Pandemie in Herbst und Winter verständigt. Mitglieder darin sind unter anderem die Kommunalen Landesverbände, KV, Krankenhausgesellschaft, Ärzte- und Apothekerschaft sowie Krankenkassen.
In der gemeinsamen Erklärung heißt es, Impfungen seien nach wie vor das wichtigste Instrument zur Bekämpfung der Pandemie. Die AG Corona ruft die Bevölkerung dazu auf, sich impfen zu lassen und auch Auffrischungsimpfungen wahrzunehmen. Eine Zielvereinbarung für die Impfkampagne ab Oktober solle unter Einbeziehung aller impfenden Akteure noch im Sommer verabschiedet werden.
Tests nur bei symptomatischen Patienten
Beim Pandemiemanagement solle der Fokus auf dem Schutz vulnerabler Gruppen und auf der Abmilderung der Krankheitslast – der sogenannten Mitigierung – liegen, erklärt die AG Corona. Dabei sei es notwendig, Absonderungsregelungen und den Umgang mit Ausbrüchen in verschiedenen Settings „immer wieder zu überprüfen und ggf. entsprechend der Lage anzupassen“.
Testungen werden dabei als „nützlicher Baustein“ bezeichnet. Sie seien allerdings nur bei symptomatischen Personen nach ärztlicher Indikation sowie präventiv vor allem in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen angezeigt. Das, so KBV-Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister, sei eine „wohltuende Abkehr vom Weg der sinnlosen und immens teuren Massentestungen ohne Anlass“.
Ein effizientes Impfmanagement sei insbesondere in Pflegeheimen von besonderer Bedeutung und sollte durch „Heimärzte“ oder mobile Impfteams im Vorfeld koordiniert werden, heißt es. Neben der COVID- werde auch die Influenza-Impfung wichtig sein, um Personalausfälle zu vermeiden. Besuchsverbote in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen oder Pflegeheimen dürften bei akuten Ausbrüchen nur Ultima Ratio sein.
Klar sei, so Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne), dass der Bund den Ländern mit dem Infektionsschutzgesetz „auch ab dem 23. September die notwendigen Instrumente zur Verfügung stellen muss, um das Gesundheitssystem und damit die Bevölkerung zu schützen“.
Unterdessen sind weitergehende Forderungen von KBV-Chef Gassen auf entschiedenen Widerstand des Ersatzkassenverbands gestoßen. Gassen hatte jüngst dafür plädiert, im Umgang mit COVID-19 künftig wie bei anderen Infektionskrankheiten zu verfahren. Wer sich nicht krank fühle, solle zur Arbeit gehen – die bisherigen Isolations- und Quarantäneverpflichtungen sollten aufgehoben werden.
Dem widersprach Uwe Klemens, ehrenamtlicher Vorsitzender des vdek in einem offenen Brief an Gassen. Mit Blick auf den Schutz von Risikogruppen sollten die geltenden Vorschriften erhalten bleiben. „Dass die meisten COVID-19-Fälle derzeit angeblich mild verlaufen, taugt als Argument nicht. Jedes Menschenleben zählt. Darüber hinaus ist noch nicht abzusehen, wie sich Long-COVID auf die individuelle Gesundheit auswirken wird“, heißt es in dem Brief. (fst)