Gemeindenotfallsanitäter
KV Niedersachsen sieht CDU bei Rettungsdienst-Reform auf dem rechtlichen Holzweg
Die CDU in Niedersachsen will das Rettungsdienstgesetz reformieren. Das ruft die KV auf den Plan. Der Grund: Die Selbstverwaltung soll den Einsatz von Gemeindenotfallsanitätern bezahlen.
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Die CDU-Landtagsfraktion will den Rettungsdienst in Niedersachsen überarbeiten lassen. Ein Teil des Entwurfs gefällt der KV nicht.
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Hannover. Einigermaßen erbost zeigte sich am Mittwoch die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN). Denn die oppositionelle CDU-Fraktion will das Rettungsdienstgesetz ändern und die KV für eine Neuregelung bezahlen lassen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die CDU-Fraktion am Mittwoch zur ersten Lesung in den Landtag eingebracht.
„Es ist wichtig und richtig, dass die CDU Vorschläge für eine Reform des Rettungsdienstgesetzes als Teil der Reform der Notfallversorgung in Niedersachsen vorgelegt hat“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KVN, Mark Barjenbruch. „In einem Rettungsdienstgesetz des Landes Niedersachsen kann die CDU aber nicht den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst regeln.“
Entwurf sieht Kostentragung vor
Nach dem Willen der CDU, soll in den 29 Leistellen entschieden werden, ob ein Notarzt zum Einsatzort geschickt wird oder für leichtere ein Gemeindenotfallsanitäter. Im zweiten Falle „hat die Kassenärztliche Vereinigung die Kosten des Einsatzes zu tragen“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
„Absurd ist die Formulierung der CDU im Antrag, dass vom Rettungsdienst beauftragte Notfallsanitäter bei leichteren Fällen eingesetzt werden können und die Kosten dafür aus dem Topf des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes finanziert werden soll“, kritisierte Barjenbruch.
So eine Regelung sei rechtlich nicht möglich. „Eine Auferlegung von Kosten, die durch eine Tätigkeit von Notfallsanitätern oder Gemeindesanitätern unter Leitung der Rettungsdienstleitstellen verursacht werden, scheitert schon daran, dass keine Rechtsgrundlage für eine solche Auferlegung von Kosten ersichtlich ist und zudem die höherrangigen Normen des SGB V auch klar definieren, dass der Bereitschaftsdienst durch Vertragsärzte wahrzunehmen ist. Diese klaren Normen können nicht durch ein Landesgesetz ausgehebelt werden. Bundesrecht bricht Landesrecht“, so Barjenbruch.
Viele Schnittstellen erschweren die Arbeit
Im Übrigen würde die Koordination von Leistellen und dem KV Bereitschaftsdienst schon heute besser funktionieren, wenn man es bei den Leitstellen nicht mit so vielen verschiedenen Schnittstellen zu tun hätte, hieß es. Auch nehme der Rettungsdienst keine systematische und nachvollziehbare Ersteinschätzung vor, ob bestimmte Patientenfälle in den Zuständigkeitsbereich des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes fallen.
Beim kassenärztlichen Bereitschaftsdienst werde eine solche Ersteinschätzung aber vorgenommen und gegebenenfalls an den Rettungsdienst übergeben. Außerdem fehlten landesweit einheitlichen Vorgaben zu Prozessen im Rettungsdienst.
Barjenbruch: „Die CDU sollte sich zunächst für eine Reform des Rettungsdienstes einsetzen, bevor andere Akteure in die Pflicht genommen werden. Aus Sicht der KVN ist die unterschiedliche Struktur der Rettungsleitstellen in Trägerschaft einzelner Landkreise nicht mehr zeitgemäß.“ (cben)