Nordrhein-Westfalen
Klinikplanung nach Bettenzahl adé
Bedarf und Behandlungsqualität werden in Nordrhein-Westfalen künftig zu entscheidenden Kriterien. Die Reform stützt sich auf ein Gutachten zur Analyse der Krankenhausplanung in NRW. Doch ohne Mindestmengen wird es dennoch wohl nicht gehen.
Veröffentlicht:DÜSSELDORF. Die Reform der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen wird nicht zu einem Kahlschlag unter den Kliniken führen. Das hat Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann bei der Vorstellung der Eckpfeiler der Reform klargestellt. Im Vordergrund stehe nicht die Reduzierung von Kapazitäten, sondern eine bessere Patientenversorgung. „Ich will, dass jeder, der in Nordrhein-Westfalen ins Krankenhaus geht, demnächst von einer gewissen Qualität ausgehen kann“, sagte er.
Im bevölkerungsreichsten Bundesland soll die Planung künftig anhand von medizinischen Leistungsbereichen und Leistungsgruppen statt nach der Bettenanzahl erfolgen. Ziel ist, dass die Krankenhäuser in einer Region künftig die medizinischen Leistungen anbieten, die für die Versorgung der Bevölkerung notwendig sind, erläuterte Laumann. Bedarf und Behandlungsqualität werden dabei zu entscheidenden Kriterien.
Gleichzeitig seien Spezialisierungen und die Konzentration von Angeboten notwendig. Dabei beschränkt sich der Vorstoß auf die somatischen Kliniken. „Wir werden die Psychiatrie nicht anpacken“, kündigte Laumann an. In der Psychiatrie gebe es keinen Handlungsbedarf, da es bereits in der vergangenen Wahlperiode eine Reform gegeben hat.
„Für mich ist klar, dass jeder Bürger in Nordrhein-Westfalen, ganz egal wo er wohnt, bei normaler Verkehrslage am Tag in 30 Minuten ein Krankenhaus erreichen können muss“, sagte Laumann. Das entspreche den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Gutachten zur aktuellen Versorgungssituation in NRW
Die Reform stützt sich auf ein Gutachten zur Analyse der Krankenhausplanung in NRW. Es wurde von dem Beratungsunternehmen „PD – Berater der öffentlichen Hand“ in Zusammenarbeit mit „Lohfert & Lohfert“ und dem Fachgebiet Management im Gesundheitswesen der Technischen Universität Berlin erstellt. Das Gutachten erfasst die aktuelle Versorgungssituation.
Ein zentrales Ergebnis: In NRW gibt es eine nahezu flächendeckende Versorgung mit Allgemeinkrankenhäusern. Wenig überraschend ist dabei, dass es in den Ballungszentren – vor allem der Rhein-Ruhr-Schiene – eine Tendenz zur Überversorgung und in den ländlichen Regionen zum Teil eine Unterversorgung mit stationären Leistungen gibt. In den Ballungsgebieten gibt es viele Häuser mit relativ geringen Fallzahlen.
Die Gutachter erwarten bis 2032 in fast allen somatischen Leistungsbereichen deutliche Überkapazitäten. „Wir gehen von sechs Prozent weniger bei der Fallzahl und acht Prozent bei den Belegungstagen aus“, berichtete Dr. Jens Peukert, Geschäftsführer von Lohfert & Lohfert. Ausnahmen sind die Palliativmedizin, die Geriatrie und die Schlaganfall-Versorgung. Hier rechnen die Gutachter mit einem steigenden Bedarf. „Es besteht klarer Handlungsdruck, die Strukturen der Krankenhäuser beziehungsweise der Leistungserbringung anzupassen“, sagte Peukert.
Versorgung möglichst nur in Kliniken mit Expertise
Mit der Reform will Laumann dafür sorgen, dass Patienten künftig möglichst in Häusern versorgt werden, die für die jeweiligen Erkrankungen die notwendige Erfahrung und Expertise haben. Im Bereich der Knieendoprothetik oder der Operationen an der Bauchspeicheldrüse gebe es immer noch zu viele Kliniken, die die vom GBA vorgegebenen Mindestmengen nicht erreichen, bemängelte er. Zudem landeten immer noch zu viele Patienten nach einem Schlaganfall in einem Haus ohne Stroke Unit.
„Es wird ohne Mindestmengen nicht gehen“, betonte der Minister. Wenn Häuser dieses Kriterium oder die anderen noch zu definierenden Qualitätsanforderungen in den einzelnen Leistungsbereichen nicht erfüllen, dürfen sie diese Leistungen künftig nicht mehr erbringen. „Ich habe nicht vor, den Krankenhausplan zu erstellen und mir dann von den Häusern auf der Nase herumtanzen zu lassen.“
DieDie Umsetzung der Reform wird kein Kinderspiel, weiß Laumann. Deshalb werde es keinen Schnellschuss geben. Im kommenden Jahr soll der Landesausschuss für Krankenhausplanung den neuen Rahmen-Plan erarbeiten. „Dabei müssen uns die Ärzte helfen. Sie müssen sagen, was macht medizinisch Sinn.“ Er hofft darauf, dass sich die Beteiligten auf einen Konsens verständigen und es nicht zu einer Frontenbildung kommt.
In zwei Jahren Start regionaler Konzepte
2021 geht es dann in den 16 Versorgungsgebieten in die Verhandlung regionaler Planungskonzepte. Dieser Schritt soll bei zum Ende der Legislaturperiode abgeschlossen sein – das ist voraussichtlich der Mai 2022. „Wir betreten Neuland“, sagte Laumann. Kein anders Bundesland gehe einen solchen Weg in der Krankenhausplanung. „Ich bin mir ziemlich sicher: Wenn das umgesetzt wird, werden wir Geschichte in der Krankenhausplanung in Deutschland schreiben.“
Natürlich erfordere die Umsetzung der Reform zusätzliche Mittel, sagte er. Hier sieht Laumann auch die Krankenkassen in der Pflicht. Schließlich würden sie von dem Abbau von Doppel- und Dreifachstrukturen profitieren. „Ich erwarte von den Krankenkassen, dass sie uns bei der Umstrukturierung ein Stückweit helfen.“
Die Kassen unterstrichen in einer gemeinsamen Mitteilung, dass sie zu grundlegenden Veränderungen und zur Mitgestaltung bereit seien. Sie bezeichneten das Gutachten als „eine gute Grundlage, die Qualität in der stationären Versorgung zu verbessern und die Krankenhauslandschaft effizient zu gestalten“. Die Krankenkassen plädieren dafür, dass sich Kliniken zu größeren Einheiten zusammenschließen und Leistungsangebote konzentrieren.
Kammer unterstreicht gute Klinik-Erreichbarkeit
Die Kliniken wollen die Vorschläge intensiv diskutieren und den Prozess konstruktiv begleiten, erklärte Jochen Brink, Präsident der Krankenhausgesellschaft NRW. Er warnte aber auch vor den Risiken der Reform. Die vorgesehene Planung auf Basis von Leistungsbereichen und Leistungsgruppen dürfe nicht dazu führen, dass Krankenhäuser nicht mehr wirtschaftlich geführt werden können. „Zudem muss bei neuen Planungskriterien die Weiterbildung der Ärzte sichergestellt bleiben.“ Brink forderte zudem eine Aufstockung der Mittel des Landes-Strukturfonds.
Die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) verwies auf Punkte, die ihrer Ansicht nach besonders wichtig sind: Die Kliniken müssten gut erreichbar bleiben. Kliniken mit der Möglichkeit zur Notfallversorgung müssten bei inneren Erkrankungen und allgemeinchirurgischen Notfällen innerhalb von 20 Autominuten erreichbar sein. p>Die Qualität der Krankenhausversorgung hänge entscheidend von der angemessenen Ausstattung mit gut qualifizierten Ärztinnen und Ärzten ab, betonte die Kammer. „Dazu brauchen wir Mindestvorgaben mit Augenmaß und müssen auch in Zukunft für eine gute ärztliche Weiterbildung sorgen.“ Die ÄKNo hält zudem mehr Zusammenarbeit und eine bessere Koordination für notwendig.