Infektionsschutzgesetz

Koalition plant verschärfte Bedingungen bei der Einreise

Die Koalition plant eine Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes. Ohne Test oder Attest soll eine Einreise per Flugzeug nicht mehr möglich sein.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Test oder Attest immer mit im Gepäck: In Kürze ein Muss bei der Einreise?

Test oder Attest immer mit im Gepäck: In Kürze ein Muss bei der Einreise?

© scaliger / stock.adobe.com

Berlin. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte es am Freitag vor der Bundespressekonferenz bereits angedeutet. Mutationen, wie denen aus Indien (B.1.617) und Brasilien (P.1) solle es so schwer wie möglich gemacht werden, in Deutschland anzukommen. Auch der Reiseverkehr mit Großbritannien stehe wegen der engen Kontakte des Landes mit Indien daher unter Beobachtung.

Am Samstagnachmittag wurden dann neue Gesetzespläne bekannt, die der „Ärzte Zeitung“ vorliegen. Die Koalition will demnach weiter an den Stellschrauben des Infektionsschutzgesetzes drehen. Am kommenden Dienstag soll der Entwurf vom Kabinett beraten werden.

Auflagen für Reiseunternehmen

Die Pläne sehen vor, die Regierung im Infektionsschutzgesetz zu ermächtigen, Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugunternehmen zu verpflichten, die Beförderung von Personen zu unterlassen, bei denen die „Möglichkeit“ besteht, dass sie einem erhöhten Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 ausgesetzt waren. Diese Möglichkeit eines erhöhten Infektionsrisikos bestehe allerdings nicht nur bei Einreisen aus so genannten Risikogebieten, heißt es in der Begründung.

Grundsätzlich sollen deshalb alle Personen, die auf dem Luftweg einreisen wollen, verpflichtet werden können, bereits vor dem Abflug der Fluggesellschaft nachzuweisen, dass sie nicht mit SARS-CoV-2 infiziert sind. Dazu sollen sie ein ärztliches Attest oder einen negativen Corona-Test vorlegen müssen.

Indien-Variante auf dem Vormarsch

Mit einer weiteren Änderung will die Koalition Haftungsfragen nach Impfschäden klarstellen. In Fällen, in denen die „ursächliche Schutzimpfung oder andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe“ erfolgt sei, soll das Land einspringen, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat oder für gewöhnlich lebt.

Die indische Variante B.1.617 steht bei der Weltgesundheitsorganisation bisher lediglich unter Beobachtung. Darauf hat das Robert Koch-Institut am Freitag hingewiesen. 21 Fälle dieser Mutation konnten bislang in Deutschland nachgewiesen werden. Der SPD-Politiker Professor Karl Lauterbach verwies am Sonntag im Deutschlandfunk darauf, dass der Anteil der indischen Variante in Großbritannien im Vergleich schneller wachse als der anderer Varianten.

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