Streit um Schließung von Notfallpraxen
„Notfallbremse“ in Baden-Württemberg: SPD will Aufklärung von Lucha
Der Landesgesundheitsminister soll angesichts der reduzierten Zahl von Notfallpraxen seine Aufsicht über die KV Baden-Württemberg wahrnehmen, fordert die SPD.
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Auf einer Internetseite für Arztpraxen im ärztlichen Bereitschaftsdienst ist ein Hinweis auf eine Notfallpraxis dargestellt.
© Bernd Weißbrod/dpa
Stuttgart. Die SPD im baden-württembergischen Landtag hat Landesgesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) aufgefordert, seine „Aufsichtsfunktion über die KV Baden-Württemberg (KVBW) wahrzunehmen“. Hintergrund ist der Beschluss des Bundessozialgerichts zu Poolärzten im Bereitschaftsdienst. Im entsprechenden Fall, der einen Poolarzt im Notdienst der Kassenzahnärztlichen Vereinigung betrifft, hatte der 12. Senat des BSG entschieden, dass die Umstände für eine Sozialversicherungspflicht des Betroffenen sprechen.
Die KVBW hatte noch am Tag des Urteils eine lang vorbereitete „Notbremse“ gezogen und greift seitdem nicht mehr auf die landesweit rund 3.000 Poolärzte für den Bereitschaftsdienst zurück. Dies soll mindestens gelten, bis die schriftliche Urteilsbegründung des BSG vorliegt. Die KZV hingegen, so die Darstellung im Antrag der SPD-Fraktion, wolle erst nach Analyse der Entscheidungsgründe klären, ob das Urteil Auswirkungen über den Einzelfall hinaus haben wird. Änderungen in den Notfalldienstzentren der Zahnärzte ergäben sich insoweit kurzfristig nicht.
Mehrere KVen sind dem Schritt gefolgt
Als Folge des Urteils hat die KVBW acht Notfallpraxen im Land komplett geschlossen. Sechs weitere Einrichtungen wurden unter der Woche dichtgemacht, andere Notfallpraxen laufen nur mit eingeschränkten Öffnungszeiten weiter. Indes ist die KVBW mit ihrem Vorgehen nicht allein: Mitte November hat etwa auch die KV Rheinland-Pfalz ihren Poolärzten gekündigt, die KV Schleswig-Holstein hat diesen Schritt zum Jahresende angekündigt.
Die SPD fordert in insgesamt zehn Fragen Klärung vom Ministerium über die Gründe für die „Notbremse“. Eine Einschätzung fordert die Fraktion auch zu mutmaßlichen Wartezeiten von mehr als 30 Minuten bei der Rufnummer 116 117.
Abschließend heißt es: „Die Antragsteller fragen sich, ob ein solches (...) offenbar lang vorbereitetes Vorgehen angemessen ist und ob trotz der erheblichen Einschränkung im Notfalldienst der Sicherstellungsauftrag durch die KV Baden-Württemberg noch erfüllt wird.“ (fst)