Medizinstudium

Rheinland-Pfalz: Neue Runde für Landarztquote hat begonnen

Zum Sommersemester 2022 gibt es wieder Quotenstudienplätze für Land- oder ÖGD-Ärzte. Kritik daran kommt von der Barmer Krankenkasse.

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Mainz. Das Bewerbungsverfahren um die Medizinstudienplätze per Quote, die in Rheinland-Pfalz vorab vergeben werden, hat am 1. September begonnen. Bis zum 30. September können sich junge Menschen um einen Platz für das Sommersemester 2022 bewerben, die sich nach dem Studium verpflichten, entweder eine Weiterbildung zur Allgemeinmedizin zu absolvieren und anschließend eine hausärztliche Tätigkeit in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet zu beginnen. Dafür werden an der Johannes-Gutenberg Universität Mainz 13 bis 14 Medizinstudienplätze vorgehalten. Oder aber sie verpflichten sich, eine Weiterbildung im Öffentlichen Gesundheitswesen zu absolvieren und im Anschluss in einem Gesundheitsamt zu arbeiten. Dafür stehen drei ÖGD-Quotenplätze in Mainz zur Verfügung.

Erfüllen die Absolventen die Vereinbarung nicht, droht eine Vertragsstrafe bis zu 250 .000 Euro.

Wir wollen eine gute, ärztliche Versorgung in unserem ganzen Land. Die Landarztquote hilft uns dabei, engagierte Studierende zu finden, die sich für die Arbeit als Hausärztin bzw. Hausarzt interessieren“, so der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch zum Start des Bewerbungsverfahrens. „Nach ihrer Ausbildung werden sie ihre Arbeit in Regionen aufnehmen, die einen Bedarf an einer Hausärztin bzw. einem Hausarzt haben. Das stärkt die medizinische Versorgung in unserem Land nachhaltig.“

Barmer will Eigeneinrichtungen der KV

Postwendend zum Start des Verfahrens erneuert die Barmer im Saarland und Rheinland-Pfalz ihre Kritik an der Quote. „Die Landarztquote ist wichtig, reicht aber nicht aus. Sie wirkt frühestens in rund zehn Jahren“, so Dunja Kleis, Barmer-Landesgeschäftsführerin. Vielmehr müssten mehr Jobs her, in denen Ärzte angestellt arbeiten könnten, so der Vorschlag der Kasse. Diese Arbeitsplätze könnten mit Eigeneinrichtungen der Kassenärztlichen Vereinigung geschaffen werden.

Das Modell der Eigeneinrichtung würde zum Beispiel in Thüringen, Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen-Anhalt praktiziert“, so Kleis. Die Angebote würden sich hier vor allem an junge Ärzte richten, die sich oft nicht sofort selbstständig machen wollen. Die Landesregierung könne sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung für dieses Modell einsetzen. (ato)

Informationen zur Landarzt- und ÖGD-Quote sowie den Zugang zum Online-Bewerberportal unter www.landschafftarzt.rlp.de

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