Bereitschaftspraxen

Bereitschaftsdienst: KV Rheinland-Pfalz warnt vor Kollaps bei Sozialversicherungspflicht

Im Streit um Sozialversicherungsbeiträge für Ärzte im Bereitschaftsdienst seiht die KV Rheinland-Pfalz den Bundesgesundheitsminister und den Bundesarbeitsminister in der Pflicht: Sie müssten zum Patientenwohl handeln.

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Die Autorinnen und Autoren resümieren, dass vor allem eine hohe Komorbidität (CCI    5) sowie Gebrechlichkeit den fehlenden Nutzen einer ICD-Therapie voraussagen können: Die Wahrscheinlichkeit eines nicht arrhythmiebedingten Todes war darunter ungefähr vervierfacht bzw. verachtfacht.

© Pijitra / stock.adobe.com

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