Novelle des Rettungsdienstgesetzes

Thüringer Landtag macht Weg frei für Telenotärzte

Künftig können Telenotärzte per Video- oder Tonschalte einspringen, wenn der klassische Notarzt nicht rasch vor Ort sein kann.

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Erfurt. Im Thüringen können künftig digitale Helfer wie Tablets oder Smartphone-Apps den Rettungsdienst in medizinischen Notfällen unterstützen. Eine entsprechende Novelle des Rettungsdienstgesetzes hat der Landtag am Donnerstag beschlossen.

Sogenannte „Telenotärzte“ sollen per Video- oder Tonschalte einspringen, wenn der klassische Notarzt nicht selbst oder nicht rechtzeitig vor Ort sein kann. Zudem können die Rettungsleitstellen probeweise auch andere qualifizierte Ersthelfer in der Nähe des Notfallorts smartphonebasiert alarmieren, um Patienten im Ernstfall rasch zu helfen.

Für die Novelle des Rettungsdienstgesetzes hatten die Regierungskoalition aus Linke, SPD und Grünen sowie die parlamentarische Gruppe der FDP – die keinen Fraktionsstatus im Landtag hat – jeweils eigene, ähnliche Gesetzentwürfe eingebracht. Die FDP zog ihren schließlich zurück und einigte sich mit Rot-Rot-Grün auf einen gemeinsamen Entwurf. (zei)

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