Berlin
Untreue-Vorwurf gegen ehemalige KV-Vorstände wird neu geprüft
Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche gegen drei ehemalige Berliner KV-Vorstände aufgehoben. Damit stehen erneut Untreuevorwürfe im Raum.
Veröffentlicht:Leipzig. Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche zugunsten dreier ehemaliger Berliner KV-Vorstände aufgehoben. Er begründete seine Entscheidung am Dienstag damit, dass bestimmte Wertungen des Landgerichts in dessen Freispruch-Urteil von 2019 nicht haltbar seien. Insbesondere bezieht sich der BGH dabei auf die Begründung des Landgerichts, dass die Angeklagten nicht pflichtwidrig gehandelt hätten, als sie sich Übergangsgelder auszahlen ließen, obwohl sie als KV-Vorsitzende wiedergewählt worden waren.
Diese Bewertung beruhe auf einer „unzureichenden Auslegung“ der getroffenen Vereinbarungen, da für die strafrechtliche Bewertung maßgebliche Umstände aus dem Blick geraten seien. So erscheine die Auszahlung des Übergangsgeldes ohne tatsächlich erfolgten Übergang „als Leistung ohne Gegenleistung, was einen Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit öffentlicher Verwaltung nahelege“, heißt es in einer Pressemitteilung des BGH.
Die Sache wird deshalb an das Landgericht zurückverwiesen. Dort muss nun der Vorwurf der Untreue erneut verhandelt werden. Betroffen von der Aufhebung der Freisprüche ist neben den ehemaligen Vorständen Dr. Angelika Prehn, Dr. Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke auch der ehemalige VV-Vorsitzende Jochen Treisch.
Übergangsgelder von je 183.000 Euro
Die Ex-Vorsitzenden waren angeklagt worden, weil sie sich – trotz erfolgter Wiederwahl und ohne Aufnahme ihrer ärztlichen Tätigkeit – im Februar 2011 Übergangsgelder für zwölf Monate von jeweils 183.000 Euro hatten auszahlen lassen. Im April 2019 erfolgte der Freispruch vom Vorwurf der Untreue.
Die Angeklagten, so das Gericht damals, hätten durch die Auszahlung und Annahme der Übergangsgelder zwar gegen Vermögensbetreuungspflichten verstoßen. Der KV sei jedoch kein Schaden entstanden, weil die Ex-Vorstände die Gelder 2012 auf ein Treuhandkonto der KV zurückgezahlt hatten. Auch Vorsatz hatte das Gericht bei dem Quartett nicht feststellen können. Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Freisprüche Revision zum Bundesgerichtshof ein.
Für Aufsehen hatte das Verfahren vorher schon deshalb gesorgt, weil im Frühjahr 2014 das LG Berlin die Klage zunächst nicht zugelassen hatte, diese dann aber nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft im Herbst 2014 vom Kammergericht angenommen wurde – begleitet von einer ziemlich ausführlichen Begründung. Damals sagten die Richter, den Angeklagten sei bewusst gewesen, dass die Auszahlung der Gelder gegen Haushaltsrecht verstoße. Es handele sich um einen handgreiflichen und eklatanten Verstoß gegen Haushaltsrecht. (juk)