Berlin

Untreue-Vorwurf gegen ehemalige KV-Vorstände wird neu geprüft

Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche gegen drei ehemalige Berliner KV-Vorstände aufgehoben. Damit stehen erneut Untreuevorwürfe im Raum.

Veröffentlicht:

Leipzig. Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche zugunsten dreier ehemaliger Berliner KV-Vorstände aufgehoben. Er begründete seine Entscheidung am Dienstag damit, dass bestimmte Wertungen des Landgerichts in dessen Freispruch-Urteil von 2019 nicht haltbar seien. Insbesondere bezieht sich der BGH dabei auf die Begründung des Landgerichts, dass die Angeklagten nicht pflichtwidrig gehandelt hätten, als sie sich Übergangsgelder auszahlen ließen, obwohl sie als KV-Vorsitzende wiedergewählt worden waren.

Diese Bewertung beruhe auf einer „unzureichenden Auslegung“ der getroffenen Vereinbarungen, da für die strafrechtliche Bewertung maßgebliche Umstände aus dem Blick geraten seien. So erscheine die Auszahlung des Übergangsgeldes ohne tatsächlich erfolgten Übergang „als Leistung ohne Gegenleistung, was einen Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit öffentlicher Verwaltung nahelege“, heißt es in einer Pressemitteilung des BGH.

Die Sache wird deshalb an das Landgericht zurückverwiesen. Dort muss nun der Vorwurf der Untreue erneut verhandelt werden. Betroffen von der Aufhebung der Freisprüche ist neben den ehemaligen Vorständen Dr. Angelika Prehn, Dr. Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke auch der ehemalige VV-Vorsitzende Jochen Treisch.

Übergangsgelder von je 183.000 Euro

Die Ex-Vorsitzenden waren angeklagt worden, weil sie sich – trotz erfolgter Wiederwahl und ohne Aufnahme ihrer ärztlichen Tätigkeit – im Februar 2011 Übergangsgelder für zwölf Monate von jeweils 183.000 Euro hatten auszahlen lassen. Im April 2019 erfolgte der Freispruch vom Vorwurf der Untreue.

Die Angeklagten, so das Gericht damals, hätten durch die Auszahlung und Annahme der Übergangsgelder zwar gegen Vermögensbetreuungspflichten verstoßen. Der KV sei jedoch kein Schaden entstanden, weil die Ex-Vorstände die Gelder 2012 auf ein Treuhandkonto der KV zurückgezahlt hatten. Auch Vorsatz hatte das Gericht bei dem Quartett nicht feststellen können. Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Freisprüche Revision zum Bundesgerichtshof ein.

Für Aufsehen hatte das Verfahren vorher schon deshalb gesorgt, weil im Frühjahr 2014 das LG Berlin die Klage zunächst nicht zugelassen hatte, diese dann aber nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft im Herbst 2014 vom Kammergericht angenommen wurde – begleitet von einer ziemlich ausführlichen Begründung. Damals sagten die Richter, den Angeklagten sei bewusst gewesen, dass die Auszahlung der Gelder gegen Haushaltsrecht verstoße. Es handele sich um einen handgreiflichen und eklatanten Verstoß gegen Haushaltsrecht. (juk)

Jetzt abonnieren
Mehr zum Thema

Miriam Vosloo bleibt an der Spitze

Hartmannbund Berlin unter bewährter Führung

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Der Empfang der Gynäkologen-Praxis in Gütersloh: Vor allem die starke Patientinnenbindung überzeugte am Ende das MVZ, das die Praxis erwarb.

© Andreas Peters

Praxismanagement

Privatpraxis abzugeben? Das lässt sich regeln!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Finanzdienstleister MLP
Insgesamt lässt sich auf jeden Fall sagen, dass die Kosten an vielen Stellen schneller gestiegen sind als der Orientierungswert.

© Leafart - stock.adobe.com

Praxismanagement

So bekommen Sie steigende Praxiskosten in den Griff

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: apoBank
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Belastungsfähigkeit verbessern

Regelmäßig in die Sauna – hilft das bei Herzinsuffizienz?

Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Betritt unbekanntes Terrain: CDU-Politikerin und designierte Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken.

© Bernd Weißbrod/dpa

Update

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken