Novelle des Infektionsschutzgesetzes

Widerstand gegen Corona-Freedom-Plan der Ampel wächst

Am 20. März sollen die allermeisten COVID-Auflagen enden. Doch wegen stark steigender Fallzahlen ruft der Plan Kritik hervo: Unter anderem Intensivmediziner und Kliniken haben Bedenken.

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Eine Pflegekraft im Krankenhaus versorgt eine Patientin mit Schutzmaske. In Krankenhäusern soll auch nach dem 20. März noch Maskenpflicht herrschen.

Eine Pflegekraft im Krankenhaus versorgt eine Patientin mit Schutzmaske. In Krankenhäusern soll auch nach dem 20. März noch Maskenpflicht herrschen.

© lev dolgachov / Zoonar / picture alliance

Berlin. Intensivmediziner haben vor dem übereilten Aufweichen der Corona-Schutzmaßnahmen gewarnt. Um künftig auf „dynamische Veränderung im Infektionsgeschehen schnell und adäquat“ reagieren zu können, benötigten die Länder weiterhin „Zugriff auf erprobte und bewährte Maßnahmen“, schreibt die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin in einer Stellungnahme zur geplanten Novelle des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Auch der Deutsche Landkreistag hält die „deutliche Reduzierung“ der Instrumente im Kampf gegen die Pandemie „zumindest für fragwürdig“. Das gelte umso mehr, als sich derzeit die deutlich ansteckendere Omikron-Variante BA-2 ausbreite, adressieren die Landkreise an die Abgeordneten des Bundestags-Gesundheitsausschusses. Dort werden an diesem Montag Verbände und Sachverständige zur IfSG-Novelle gehört.

Sorgen wegen zu kleinen Instrumentenkastens

Die Änderungen am IfSG sollen am kommenden Mittwoch erstmals im Bundestag beraten werden. Zentraler Punkt des Gesetzentwurfs von Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) ist, dass die meisten Corona-Auflagen zum 20. März wegfallen sollen.

„Basismaßnahmen“ wie das Tragen von Masken sollen dann nur noch in Pflege- und Altenheimen, in Krankenhäusern oder im ÖPNV gelten. In Pflegeeinrichtungen soll zudem weiterhin umfänglich auf das Coronavirus getestet werden können. In Schulen, nicht aber in Kitas, sind ebenfalls engmaschige Testungen möglich.

Bei ihrem Vorhaben sieht sich die Koalition unter Zeitdruck, da die Regelungen im IfSG am 19. März auslaufen. Die neuen Corona-Regeln sollen Bundestag und Bundesrat schon am kommenden Freitag passieren – allerdings ist das Gesetz nicht abhängig vom Votum der Länderkammer. Vertreter der Länder hatten zuletzt vor zu großen Lockerungen gewarnt.

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Bundesweite 7-Tage-Inzidenz auf Rekordhöhe

Die Ampelkoalitionäre geraten für ihren geplanten „Freedom-Day“ vor allem wegen der stark steigenden Fallzahlen unter Rechtfertigungsdruck. Das Robert Koch-Institut meldete am Montagmorgen eine bundesweite 7-Tage-Inzidenz von mehr als 1540 – so viel wie noch nie seit Beginn der Pandemie Anfang 2020.

Lauterbach wie Buschmann hatten bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs betont, die Länder behielten die Möglichkeit, bei hohen Inzidenzen in erneut weitergehende Auflagen beschließen zu können. Bei derartigen „Corona-Hotspots“ könne es sich um einzelne Stadtteile bis hin zu einem ganzen Land handeln, so Lauterbach.

Aus den Reihen der Ampelfraktionen kommt allerdings der Wunsch nach Nachbesserungen. Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken sprach sich für die Fortdauer der Maskenpflicht auch im Einzelhandel aus. „Das Frühjahr kommt, doch Corona bleibt uns offenbar erhalten“, sagte Esken der Deutschen Presse-Agentur.

Pädiater: Anlasslose Testungen in Schulen beenden

Kinder- und Jugendärzte forderten die Koalition dazu auf, die Testvorgaben für Schulen zu korrigieren. Hier brauche es eine „differenzierte Betrachtung angepasst an die aktuelle Infektionslage“, schreibt der Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, Dr. Burkhard Rodeck, in einer Stellungnahme für den Ausschuss. Anlasslose Antigen-Schnelltests und PCR-Pooltests sollten in der jetzigen Infektionslage auch in den Schulen eingestellt werden.

Die Krankenhauslobby stößt sich derweil am vorgesehenen Wegfall von Testpflichten in den bundesweit rund 1900 Kliniken. Angesichts der ab dem 16. März greifenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht ergebe die Fortgeltung von Testauflagen Sinn, betont die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). „Insbesondere durch im Rahmen der umfassenden Testpflichten erbrachten Corona-Testungen nicht geimpfter im Krankenhaus Tätiger kann ein hoher Schutz besonders vulnerabler Personengruppen gewährleistet werden.“

BÄK-Chef: Das ging alles ein bisschen Holter die Polter

Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt, mahnte unterdessen ein vorsichtiges Vorgehen bei den Lockerungen an. „In der Summe“ stelle die aktuelle Corona-Lage zwar keinen Anlass dar, „panisch zu sein oder in Angst zu verfallen“, sagte Reinhardt im „Deutschlandfunk“ am Montag. „Aber es ist auch nicht die Situation da, in der man sagen kann, man kann jetzt alles laufen lassen.“ Die Maskenpflicht im ÖPNV anzuwenden, nicht aber im Einzelhandel oder der Gastronomie, sei nur „schwer verständlich“.

Im Übrigen sei die Vorlage des Gesetzentwurfs als ein „Holter die Polter“ vonstatten gegangen, monierte der BÄK-Chef. Den Verbänden sei der Entwurf Mittwochnacht vergangener Woche zugegangen, um ihn dann bis Donnerstagmorgen kommentieren zu dürfen. Das sei mit Blick auf die Beteiligung von Experten- und Betroffenenverbänden „eine Farce“. (hom/dpa)
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