Gemeinsamer Antrag

Bundestagsfraktionen: Akten der Patientenmorde in der NS-Zeit sichern

In der NS-Zeit wurden Tausende Menschen mit Erkrankungen und Behinderungen ermordet, andere zwangsweise sterilisiert. Vier Fraktionen im Bundestag werben dafür, die Forschung zu intensivieren.

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Berlin. Die Fraktionen von Union, SPD, FDP und Grünen sprechen sich in einem Antrag dafür aus, Patientenakten aus der NS-Zeit zu sichern, zu konservieren und für die Forschung nutzbar zu machen. Im Rahmen der sogenannten Aktion „T 4“ wurden schätzungsweise 300.000 Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen getötet. Unter den Ermordeten seien auch mindestens 5.000 Kinder und Jugendliche gewesen, heißt es in dem gemeinsamen Antrag.

„Die zuerst an „Euthanasie“-Opfern vollzogene Ermordung durch Gas wurde zum Muster des industriellen Mordens in den NS-Vernichtungslagern. Mithin besteht ein enger Zusammenhang zwischen der NS-„Euthanasie“ und dem Holocaust“, betonen die Antragsteller.

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Die Fraktionen plädieren dafür, in einem Projekt bundesweit Patienten- und Verwaltungsakten sowie Personalunterlagen der Täter zu lokalisieren, zu sichern und zu konservieren. Dabei gehe es um Akten in öffentlicher Hand als auch um Datenbestände in privaten Institutionen oder Archiven von Einrichtungen wie etwa der Wohlfahrtspflege und der Kirchen. Das Projekt sollte unter Beteiligung der Gedenkstätten an den ehemaligen Tötungsanstalten der „T 4“-Aktion sowie des Instituts für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin an der Charité erfolgen.

Die Initiatoren sprechen sich weiterhin für eine nationale Fachtagung aus – auch mit dem Ziel, um das vorhandene Wissen stärker in (Aus-) Bildung und Kulturvermittlung in medizinischen, psychiatrischen und pflegerischen Berufen zu verankern. (fst)

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