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Die Duftmarke: „Die ham’s ja!“

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Üppige Honorarerhöhung? Darüber gibt es durchaus geteilte Meinungen!

Üppige Honorarerhöhung? Darüber gibt es durchaus geteilte Meinungen!

© Udo Kroener / stock.adobe.com

Vom Staat lernen heißt siegen lernen. Hätten die Krankenkassen dieses Motto beherzigt, wäre die Steigerung des Orientierungswertes vielleicht nicht so üppig ausgefallen, wie es jetzt entschieden worden ist – 3,85 Prozent, das ist ja nur rund zwei Prozentpunkte unterhalb der Inflationsrate 2023. Im vergangenen Jahr betrug das Delta noch rund vier Prozent. Also schlecht verhandelt, liebe Kassen! Denn: „Die Ärzte, die ham’s ja!“

Schaut Euch mal an, wie es die Kolleginnen und Kollegen vom Staat machen. Legendär ihr Erfolg bei der Jugendarbeitsschutzuntersuchung: Die Pädiater nennen sie die Dienstleistung mit dem vermutlich ältesten (fast) unverändert gültigen Preis in Deutschland: Seit 1976 wird die Leistung nach GOÄ-Nr. 32 zum 1-fachen Satz (23,31 Euro) mit den Behörden abgerechnet. Mit Inflationsausgleich wären es mittlerweile mehr als 70 Euro. Der Dokumentationsaufwand liegt bei zehn DIN A4-Seiten, so die Kinderärzte.

Das Land Niedersachsen weist darauf hin, dass 2004 die Vergütung immerhin um 26 Cent erhöht worden sei, also um etwas mehr als ein Hundertstel. Jetzt werden 23,50 Euro bezahlt. Das ist wahre Wertschätzung ärztlichen Tuns, Geld allein macht nicht glücklich. Und: „Die Ärzte, die ham’s ja!“

Dennoch ist noch längst nicht das Ende der Fahnenstange erreicht. Ließe sich vielleicht noch eine Leistung in der Reichsversicherungsordnung finden, vergütet nach Reichsmark? Oder eine Dienstleistung aus noch früheren Zeiten, in Talern und Hellern berechnet? Das wäre dann zwar nur noch Spielgeld, aber: Die Ärzte, die ham’s ja!“

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