Japan
Gericht untersagt Wiederanfahren von AKW
TOKIO. Erstmals seit der Atomkatastrophe von Fukushima 2011 hat ein japanisches Gericht das geplante Wiederanfahren von Atomreaktoren unterbunden.
In einer einstweiligen Verfügung entschied das Bezirksgericht der Präfektur Fukui am Dienstag, dass der Betreiber Kansai Electric Power zwei Reaktoren im Kernkraftwerk Takahama vorerst nicht in Betrieb nehmen darf.
Das Gericht erklärte laut Medienberichten, die Sicherheit der Reaktoren sei nicht gewährleistet. Das Erdbebenrisiko werde nicht überzeugend eingeschätzt und ein Wiederanfahren stelle eine "unmittelbare Gefahr" für die Anwohner dar.
Die Meiler in Takahama hatten erst im Februar die nach dem Fukushima-GAU verschärften Sicherheitsauflagen erfüllt. Die Regierung nennt diese die "strengsten der Welt". Das Gericht bewertete die Auflagen dagegen als "zu locker".
Der Gerichtsentscheid ist ein Rückschlag für die Regierung des rechtskonservativen Ministerpräsidenten Shinzo Abe, der möglichst schnell wieder die ersten Meiler im Lande in Betrieb gehen lassen will.
48 Reaktoren abgeschaltet
In Folge der Atomkatastrophe in Fukushima vor vier Jahren sind weiterhin alle 48 Reaktoren in Japan abgeschaltet. Insgesamt vier Reaktoren haben von der Atomaufsicht schon grünes Licht bekommen.
Doch eine Mehrheit der Bevölkerung lehnt in Umfragen ein Wiederanfahren der Reaktoren ab. Das Gerichtsurteil in Fukui sei ein "wichtiges Signal, dass die Pro-Atom-Agenda der Regierung und Betreiber blockiert werden kann", sagte Hisayo Takada von Greenpeace Japan.
"Die Entscheidung legt das Versagen der (Atomaufsichtsbehörde) NRA offen, deren Rolle es ist, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten."Doch die Regierung zeigte sich unbeeindruckt.
Die Entscheidung des Gerichts habe keine Auswirkungen auf die Haltung der Regierung, sagte ein Sprecher in Tokio. Kansai Electric kündigte sofortigen Einspruch gegen die Verfügung des Gerichts an.
Der Konzern hatte gehofft, die Reaktoren 3 und 4 im November hochfahren zu können. Das dürfte sich jetzt zumindest verzögern. (dpa)