Legalisierung voraus?

Gesetzentwurf der Linken: Bis zu 30 Gramm Cannabis sind straffrei

Was sollte beim Besitz von Cannabis von Cannabis als „geringe Menge“ gelten? Die Linke gibt sich in einem Gesetzentwurf großzügig: 30 Gramm soll jeder besitzen dürfen – plus drei weibliche Pflanzen.

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Legalise it? Die Linke will bis zu 30 Gramm Cannabis im Besitz erlauben.

Legalise it? Die Linke will bis zu 30 Gramm Cannabis im Besitz erlauben.

© darren415 / stock.adobe.com

Berlin. Zur Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums schlägt die Linke-Fraktion vor, den Begriff der „geringen Menge“ zu definieren. Nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) kann von der Verfolgung beziehungsweise einer Strafe abgesehen werden, wenn der „Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt“.

Nach dem Gesetzentwurf soll ein neuer Paragraf 29b in das BtMG eingefügt werden. Er sieht vor, dass bei Volljährigen der Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis oder Cannabisharz erlaubt ist. Zudem will die Linke auch den Anbau von bis zu drei weiblichen Cannabispflanzen für den persönlichen oder gemeinschaftlichen Eigenbedarf „im Bereich des befriedeten Besitztums“ ermöglichen.

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Für Kinder und Jugendliche müsse der Anbau sowie die Aufbewahrung von Cannabis unzugänglich sein. Wer zwischen 30 und 180 Gramm Cannabis besitzt oder mehr als drei Pflanzen anbaut, handelt dem Vorschlag zufolge ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft werden.

Die Linke will Zug in die Legalisierung von Cannabis bringen. Zwar habe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigt, die Reform in der zweiten Jahreshälfte 2022 angehen zu wollen. „Aufgrund inhaltlicher Differenzen zwischen den Koalitionsparteien in Bezug auf die genaue Ausgestaltung der Strukturen legaler Produktion und Abgabe von Cannabis ist jedoch zu befürchten, dass der Gesetzgebungsprozess länger dauern wird“, schreiben die Abgeordneten in dem Gesetzentwurf. (juk)

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