Jugendliche Flüchtlinge
Klage gegen Bestimmung des Alters
Röntgenstrahlen zur Altersfeststellung: Die umstrittenen medizinischen Untersuchungen jugendlicher Flüchtlinge sind nun ein Fall für das Bundesverfassungsgericht.
Veröffentlicht:KARLSRUHE. Die umstrittenen medizinischen Untersuchungen jugendlicher Flüchtlinge zur Altersfeststellung sind ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Eine Freiburger Rechtsanwältin hat dagegen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt.
Sie sieht in den Röntgen- oder Genitaluntersuchungen eine Verletzung der Menschenwürde.
Mit den medizinischen Verfahren soll festgestellt werden, ob die jungen Flüchtlinge minderjährig sind, wenn sie ohne Eltern und Papiere nach Deutschland kommen.
Die Klärung dieser Frage ist für die Behörden von großer Bedeutung: Während volljährige Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in Erstaufnahmeheime kommen, kümmern sich Jugendämter, Pflegefamilien und Heime um Minderjährige - was aufwendiger und teurer ist.
Kritik an der Praxis
Die Anwältin vertritt einen jungen Gambier, der unbegleitet nach Deutschland geflüchtet ist. In Freiburg wurde sein Handgelenk geröntgt, um sein Alter feststellen zu können.
Er selbst gibt sein Alter mit 17 Jahren an. Der Untersuchung zufolge war er jedoch volljährig.