Flüchtlinge

Strahleneinsatz zur Altersbestimmung in der Kritik

Die Zahl der Menschen, die im Juli nach Deutschland geflohen sind, hat Rekordhöhen erreicht. Mehr als jeder zweite Flüchtling weltweit ist unter 18 Jahre. Manchmal ist es nötig, ihr Alter zu bestimmen. Wie Ärzte dabei vorgehen, finden nicht nur Menschenrechtler falsch.

Von Martina Merten Veröffentlicht:
Junger Flüchtling in einer Auffangeinrichtung. Minderjährige gelten als besonders schutzbedürftig.

Junger Flüchtling in einer Auffangeinrichtung. Minderjährige gelten als besonders schutzbedürftig.

© Roessler / dpa

BERLIN. Die Zahlen sind enorm: 79.000 Flüchtlinge strömten allein im Juli nach Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht von einer Verdopplung der Flüchtlingszahlen in 2015 gegenüber dem Vorjahr aus.

Die steigende Flüchtlingszahl birgt eine Reihe von Herausforderungen für die gesundheitliche und psychosoziale Versorgung. 40 Prozent der Flüchtlinge haben traumatische Situationen erlebt und benötigen eine Therapie, sagt Dr. Ernst-Ludwig Iskenius, Mitglied im Aktionsnetz Heilberufe von Amnesty International.

Bei den Minderjährigen sind es 25 bis 30 Prozent, die körperliche und seelische Qualen durchleben mussten, berichtet Urs M. Fiechtner, Autor und Gründer des Ulmer Zentrums für Folteropfer. Viele waren monatelang auf der Flucht durch Krisengebiete, ergänzt Professor Klaus Mohnike von der Unikinderklinik Magdeburg.

Vergewaltigungen von Mädchen im Alter von zwölf Jahren sind dem Mitglied der Deutschen Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) zufolge keine Seltenheit.

Allerdings mangelt es in Deutschland an qualifizierten Fachkräften, die sich im Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen auskennen, sagt Iskenius. Die 26 Zentren, die sich deutschlandweit allein um Folteropfer kümmern, platzen aus allen Nähten und sind unterfinanziert, heißt es aus der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF).

Darüber hinaus fehlen Dolmetscher, die sich um die sprachliche Verständigung, zum Beispiel beim Gang zum Arzt, kümmern, erläutert Dr. Mechthild Wenk-Ansohn, Ärztin am Berliner Zentrum für Folteropfer.

Altersbestimmung von jungen Flüchtlingen umstritten

Ein Problem ist für viele Ärzte auch die fehlende Krankenversicherung. Diejenigen Patienten, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anspruchsberechtigt sind, erhalten einmal im Quartal einen grünen Behandlungsschein. Erst nach 15 Monaten kommen bleibeberechtigte Patienten in den Besitz einer Versichertenkarte.

Der grüne Schein berechtigt zur Behandlung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. Oft bleibt unklar, ob eine bestimmte Behandlung auch von der Krankenversicherung wirklich übernommen wird.

Die BAfF fordert eine vollwertige Krankenversicherungskarte für alle Geflüchteten bundesweit ab dem Tag ihrer Einreise. Zudem solle die Finanzierung von Dolmetscherleistungen und Fahrtkosten zum Arzt sichergestellt und im SGB V verankert werden, heißt es bei der BAfF.

Nicht zuletzt bleibt die medizinische und psychosoziale Versorgung von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen schwierig. Grundsätzlich zählen minderjährige Flüchtlinge zur Gruppe der besonders schutzbedürftigen Personen.

Können junge Flüchtlinge ihr Alter bei der Ankunft aber nicht durch Dokumente genau nachweisen, muss das zuständige Jugendamt eine Alterseinschätzung vornehmen.

Es scheiden sich die Geister daran, ob die gängige ärztliche Praxis zur Altersdiagnostik ethisch korrekt und medizinisch ungefährlich ist. Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) und die IPPNW halten die derzeitige Praxis für falsch.

"Die Anwendung von ionisierenden Strahlen, zu der es in vielen Kliniken ohne medizinische Indikation kommt, birgt ein erhöhtes Krebsrisiko", kritisiert IPPNW-Mitglied und Kinder- und Jugendarzt Dr. Thomas Novotny.

Im Juni haben IPPNW und DAKJ eine "Berliner Erklärung über die Grundrechte und den Hilfsbedarf minderjähriger Flüchtlinge" herausgegeben, die sich auch an Ärzte richtet, die Alterseinschätzungen vornehmen.

Die Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik hält die radiologische Befunderhebung dagegen für richtig und lehnt eine psychosoziale Alterseinschätzung ab.

Zum Hintergrund: Eigentlich genießen minderjährige Flüchtlinge, die ohne Eltern nach Deutschland kommen, im Vergleich zu Flüchtlingen über 18 Jahre Vorzüge: Da sie aufgrund ihres Alters zu den besonders schutzbedürftigen Personen zählen, darf der Staat sie nicht abschieben, sie werden in Jugendhilfeeinrichtungen und nicht in Gemeinschaftsunterkünften ohne Sozialbetreuung untergebracht, ihnen wird alle erforderliche ärztliche Hilfe gewährt und sie werden häufig auch psychologisch betreut.

"Viele haben Angst vor Volljährigkeit"

In der Praxis hängt dieser Zustand aber häufig am seidenen Faden - dann nämlich, wenn Jugendämter Flüchtlinge ohne Dokumente für volljährig erklären.

"Viele haben Angst vor der Volljährigkeit, weil sie das Damoklesschwert des Abschiebens über sich spüren", beschreibt es Dr. Urs M. Fiechtner, Gründer des Ulmer Zentrums für Folteropfer.

Nach Angaben von DAKJ-Mitglied Professor Klaus Mohnike von der Universitätskinderklinik in Magdeburg lässt eine Stichprobe im Juni 2013 in München vermuten, dass die Behörden pro Monat mehr als 200 Flüchtlinge für volljährig erklären.

Ist der Flüchtling nicht damit einverstanden, für volljährig erklärt zu werden, muss das Alter eingeschätzt werden. Das kann durch ein Interview, ein psychosoziales Clearing oder über ein medizinisches Altersgutachten erfolgen. Für Letzteres fallen diverse Röntgenuntersuchungen an.

In der Berliner Erklärung, die inzwischen zahlreiche Fachleute und Verbände unterzeichnet haben, lehnen IPPNW und DAKJ nicht nur die Anwendung von Strahlen ab. Sie fordern auch die bundesweite Einführung einer Jugendvorsorgeuntersuchung für alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge.

Diese Untersuchung dient der Früherkennung von Krankheiten und Entwicklungsstörungen und unterstützt dem DAKJ zufolge eine ganzheitliche Einschätzung der Reife.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Gefährliche Zwickmühle

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Kommentare
Dr. Horst Grünwoldt 29.08.201518:55 Uhr

Erwqchsensein

Die Volljährigkeit -und damit eigenverantwortliches Erwachsenensein- ist bei uns bekanntlich mit dem 18. Lebensjahr erreicht.
Der vollständige Verschluß der Epiphysen-Fugen, wo kaum noch ein doping-verdächtiges Wachstumshormon Wirkung haben dürfte, ist bei uns Nordländern durchschnittlich mit dem 20. Lebensjahr erreicht.
Bei der Frühreife von Südländern beträgt das mündige männliche Alter 16 Lebensjahre, s.a. auch die Verheiratung von 12-14 -jährigen Mädchen nach orientalischer Sitte.
Spätestens bei den 18-Jährigen aus afrikanischen und orientalischen Ländern, dürften die Epiphysen-Fugen vollständig verknöchert sein.
So sind die per röntgenologischen Befund gemäß unserer Zivilisation Volljährigen schadlos zu identifizieren.
Die falsch-positiv selbst erklärten Minderjährigen sind somit beim regelmäßigen Sreening in der großen Mehrheit schon Erwachsene, und damit rückführungspflichtig, wenn kein Fluchtgrund bestanden hat.
Die sogar als minderjährige Vorausflüchtlinge von ihren arabischen Großsippen auf die ferne (illegale) Reise in die Sozialhilfe-Paradise D und S skrupellos geschickten Jungen, sind selbstverständlich über ihre Botschaften unverzüglich aus humanitären Gründen in den ursprünlichen Familienverband zurückzuführen!
Damit dürfte bei unseren Gutmenschen als Krisengewinnler, und deren Fürsorge für Fremde, aber kein Staat zu machen sein, so daß die Heranwachsenden familienwidrig in besondere und teure Aufnahme-Heime aller Nationen gesteckt werden. Was sich da an unerwünschter "Sozialisation" entwickelt, wird man bald feststellen.
Die Sorge unserer eigenen Armen und Bildungsfernen vor dem sozialen Abstieg, ist aber auch ernst zu nehmen...
Dr. med. vet. Horst Grünwoldt, Rostock

Dr. Wolfgang P. Bayerl 13.08.201520:57 Uhr

@Dr. Ernst Weiland, Sie haben also noch keinen Strahlenschaden bei diagnostischer Radiologie gesehen.

Ich auch nicht und es gibt auch keinen ernsthaften Grund so etwas zu befürchten. Das ist bitte mit Abstand die wichtigste Aussage.

Ich denke im Gegensatz zu Ihnen NICHT, dass irgend ein Mensch "das Recht" hat, wider besseres Wissen den Menschen Angst einzujagen.

Das heist natürlich nicht, wie auch bei jeder anderen medizinische Maßnahme, die (solidarisches) Geld kostet, dass man so etwas ohne vernünftigen Grund machen darf.
Das Strahlenrisiko ist jedenfalls kein rationaler Grund gegen die Röntgenundersuchung einer Hand. Da muss man sich wirklich was besseres ausdenken. Das dürfen Sie auch bei einer Schwangeren machen, der man eine Röntgenschürze anlegt.

Dr. Ernst Weiland 12.08.201509:12 Uhr

@Dr. Wolfgang P. Bayerl

Zitat: @Dr. Ernst Weiland mit welchem "Recht" bitte kritisieren Sie Röntgenuntersuchungen?

Sehr geehrter Herr Kollege,
wenn Sie meinen Beitrag richtig gelesen hätten, dann würden Sie erkennen, dass ich keineswegs Röntgenuntersuchungen an sich kritisiere, sondern wie viele andere auch ihren Einsatz außerhalb der Gesundheitsvorsorge und Diagnostik von Krankheiten für sehr fragwürdig halte. Ich weise allerdings darauf hin, dass auch im Bereich der Vorsorge ja viele gesunde Menschen strahlenbelastet werden. Dies muss in Relation zu den möglichen Folgen einer nicht erkannten Krebs- oder TBC-Erkrankung gesehen werden. Die Risikoabwägung dürfte hier zugunsten der Röntgenuntersuchung ausfallen, obwohl es gerade bei der Brustkrebsprophylaxe auch andere, kritischere Stimmen gibt.

Abgesehen davon habe ich durchaus das "Recht", mich zu allen möglichen Themen auch kritisch zu äußern, selbst wenn meine Meinung der Ihren vielleicht diametral entgegensteht. Selbstverständlich respektiere ich auch umgekehrt Ihre Meinungsäußerung, auch wenn ich mit Ihrer Meinung nicht konform ginge.

Dr. Ernst Weiland 12.08.201509:10 Uhr

@Dr. Wolfgang P. Bayerl

Zitat: @Dr. Ernst Weiland mit welchem "Recht" bitte kritisieren Sie Röntgenuntersuchungen?

Sehr geehrter Herr Kollege,
wenn Sie meinen Beitrag richtig gelesen hätten, dann würden Sie erkennen, dass ich keineswegs Röntgenuntersuchungen an sich kritisiere, sondern wie viele andere auch ihren Einsatz außerhalb der Gesundheitsvorsorge und Diagnostik von Krankheiten für sehr fragwürdig halte. Ich weise allerdings darauf hin, dass auch im Bereich der Vorsorge ja viele gesunde Menschen strahlenbelastet werden. Dies muss in Relation zu den möglichen Folgen einer nicht erkannten Krebs- oder TBC-Erkrankung gesehen werden. Die Risikoabwägung dürfte hier zugunsten der Röntgenuntersuchung ausfallen, obwohl es gerade bei der Brustkrebsprophylaxe auch andere, kritischere Stimmen gibt.

Abgesehen davon habe ich durchaus das "Recht", mich zu allen möglichen Themen auch kritisch zu äußern, selbst wenn meine Meinung der Ihren vielleicht diametral entgegensteht. Selbstverständlich respektiere ich auch umgekehrt Ihre Meinungsäußerung, auch wenn ich mit Ihrer Meinung nicht konform ginge.

Dr. Wolfgang P. Bayerl 11.08.201522:02 Uhr

@Dr. Ernst Weiland mit welchem "Recht" bitte kritisieren Sie Röntgenuntersuchungen?

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