Berlin
Körperwelten-Museum darf doch öffnen
BERLIN. Das Körperwelten-Museum von Gunther von Hagens darf nun doch - trotz des Widerstands eines Bezirksamts - am Mittwoch eröffnen.
Im Fernsehturm am Berliner Alexanderplatz will von Hagens seine plastinierten Körper und Körperteile dauerhaft ausstellen.
Das Bezirksamt Mitte sperrt sich jedoch mit allen Mitteln gegen das "Körperwelten-Museum". Diesem hatte es zunächst keine Genehmigung nach dem Bestattungsgesetz erteilt - mit dem Argument, dass die öffentliche Ausstellung von Leichen verboten sei.
Das Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied jedoch im Dezember, dass eine solche Genehmigung nicht erforderlich ist.
Daraufhin legte das Bezirksamt Berufung gegen das Urteil ein und untersagte den Museumsbetreibern gleichzeitig die Eröffnung der Ausstellung. Für jeden Tag der Zuwiderhandlung drohte die Behörde ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro an.
Gegen die Anordnung legte das Museum Rechtsmittel ein. Das Verwaltungsgericht (VG) gab ihrem Eilantrag jetzt statt.
Für einen Verstoß gegen das Berliner Bestattungsgesetz, wie er von dem Bezirk geltend gemacht werde, sei nach wie vor nichts ersichtlich.
Die Argumentation, wonach das Gesetz auf anatomische Dauerpräparate wie Plastinate nicht anwendbar sei, habe das Bezirksamt nicht entkräftet.
Gegen den Beschluss des VG kann der Bezirk jetzt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. (juk)