Rechtsmediziner
"Mehr Obduktionen, auch ohne Verdacht"
Der Hamburger Rechtsmediziner Professor Klaus Püschel plädiert dafür, sich viel mehr mit dem toten Menschen zu befassen. Im Interview mit der "Ärzte Zeitung" spricht er sich für eine Rasterüberprüfung aller Todesfälle in den Krankenhäusern aus.
Veröffentlicht:Ärzte Zeitung: Herr Professor Püschel, hätte die Mordserie des ehemaligen Krankenpflegers Niels H. an den Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst durch mehr Obduktionen verhindert werden können?
Prof. Klaus Püschel: Obduktionen durch Klinikpathologen vor Ort hätten vermutlich nichts gebracht.
Warum nicht?
Prof. Klaus Püschel: Weil die Pathologen vor Ort in der Regel keine chemisch-toxikologischen Untersuchungen vornehmen, etwa um den Medikamentenspiegel zu überprüfen und mit den verordneten Substanzen sowie Dosierungen zu vergleichen. Pathologen in den Kliniken gehen davon aus, dass die Medikation der verstorbenen Patienten regulär abgelaufen ist.
Sie hätten auch gar nicht die nötigen Ressourcen für weitere Untersuchungen. Und auch die klinische Chemie ist es nicht gewohnt, mit Gewebe oder mit Körperflüssigkeiten von Verstorbenen umzugehen. Da braucht man die Expertise des Gerichtsmediziners. In Hamburg zum Beispiel arbeiten die Klinikpathologen und die Gerichtsmediziner zusammen, wir beraten uns gegenseitig.
Und so eine Kooperation hätte die Klinikmorde verhindern können?
Prof. Klaus Püschel: Nicht allein. Wenn ein Patient zum Beispiel eine Überdosis Kalium erhält und daran stirbt, ist der Stoff auch für Gerichtsmediziner später nicht mehr nachweisbar. Deshalb ist meiner Meinung nach zusätzlich auch eine Rasterüberprüfung aller Todesfälle in den Krankenhäusern nötig.
So lässt sich feststellen, wer wo woran in welcher Schicht gestorben ist. Natürlich kann man dabei Intensivstationen nicht mit Normalstationen vergleichen. Aber wenn bei vergleichbaren Stationen sehr unterschiedliche Todesraten festzustellen sind, muss man alarmiert sein.
Diese Methode würde nicht nur dazu dienen, eventuelle Verbrechen aufzuklären.
Prof. Klaus Püschel: Nein, sondern auch Behandlungsfehler sowie Häufungen von Infektionen, durch die Patienten zu Tode gekommen sind. Wenn ein Patient versehentlich ein falsch dosiertes Medikament erhielt und daran starb, weiß das zunächst ja nur derjenige, dem dieser Irrtum unterlaufen ist.
Hier kann eine Rasterüberprüfung helfen und dann natürlich ausreichend häufige Obduktionen. Das Ganze dient auch einer korrekten Todesursachenstatistik. Inzwischen werden unsere Kapazitäten in der Rechtsmedizin übrigens damit verbraucht, dass wir fehlerhafte Abläufe in der Behandlung prüfen. Ich finde, da müssten eigentlich andere Maßnahmen der Qualitätssicherung in den Kliniken greifen.
Abgesehen von Auffälligkeiten auf einzelnen Stationen – wie viele regelhafte Obduktionen halten Sie für sinnvoll?
Prof. Klaus Püschel: 25 bis 30 Prozent aller Verstorbenen, ob sie in Krankenhäusern, Heimen oder zu Hause starben, sollten obduziert werden. Die Obduktion sollte regelhaft eine postmortale Bildgebung sowie chemische und mikrobiologische Untersuchungen einschließen.
In rund ein bis zwei Prozent aller Todesfälle ordnet die Staatsanwaltschaft bei dem Verdacht auf Fremdeinwirkung eine Obduktion an. Experten halten diese Quote für zu gering. Kann eine sorgfältigere Leichenschau unnatürliche Todesfälle eher erkennen?
Prof. Klaus Püschel: Untersuchungen von Verstorbenen sollten nur noch von unabhängigen qualifizierten Ärzten gemacht werden. Es braucht also die qualifizierte Leichenschau.
Und es braucht mehr Obduktionen auch ohne Verdacht. Die Situation bei uns zeigt, dass Todesfälle immer noch mit Tabus behaftet sind.
Ich meine, zu einem würdevollen Sterben gehört auch, dass man den Grund des Todes feststellt und dies mit den Angehörigen besprechen kann. Das ist leider bei uns nicht gegeben.
Professor Klaus Püschel
- Jahrgang 1952
- Direktor des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf
- Mitglied der Leopoldina, Nationale Akademie der Wissenschaften
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