Rechtsanspruch auf Beratung

Mehr Schutz vor häuslicher Gewalt - „Geprügelt wird an allen Orten“

Im vergangenen Jahr erlebten in Deutschland mehr als 250.000 Menschen häusliche Gewalt. Ihnen soll künftig besser geholfen werden. Dieses Ziel verfolgt ein Gesetzentwurf aus dem Familienministerium.

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Berlin. Für die Opfer von häuslicher Gewalt soll ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung eingeführt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesfamilienministerium in die Abstimmung mit den anderen Ressorts gegeben hat. Nach dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sollen die Bundesländer verpflichtet werden, ein ausreichendes Netz an Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen sicherzustellen. Gleichzeitig will sich der Bund über zehn Jahre hinweg an den entstehenden Kosten beteiligen.

In Deutschland gebe es große regionale Unterschiede bei der Beratungsstruktur und dem Angebot an Frauenhäusern, erläuterte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) am Mittwoch bei der Regierungsbefragung im Bundestag. Bei der Gewalt gegen Frauen gebe es hingegen keine solchen Unterschiede: „Geprügelt wird eben durch alle Schichten und an allen Orten.“

Opferzahl erneut gestiegen

Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt war im vergangenen Jahr erneut angestiegen. Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik waren 2023 in Deutschland 256.276 Menschen betroffen - 6,5 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die Dunkelziffer dürfte erheblich größer sein.

Im Gesetzentwurf, der noch vor der nächsten Bundestagswahl verabschiedet werden soll, ist ausdrücklich vorgesehen, dass den Betroffenen Schutzeinrichtungen wie Frauenhäuser kostenlos zur Verfügung stehen. Es muss lediglich eine akute Gefährdungslage vorliegen, für deren Nachweis entsprechende „Angaben der gewaltbetroffenen Person“ ausreichend sein sollen. Die Anzeige einer Straftat als Voraussetzung für die Aufnahme ist nicht vorgesehen. (dpa)

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