Fünf Verhandlungstage angesetzt

Mord-Prozess gegen Krankenschwester in Regensburg startet am 16. Oktober

Eine Krankenschwester wird beschuldigt, mehrere Patienten in einer Regensburger Klinik mit einem Medikament ruhig gestellt und beraubt zu haben. Eine Frau überlebte dies nicht. Nun ist Prozessauftakt.

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Regensburg. Am Landgericht Regensburg beginnt am 16. Oktober ein Mord-Prozess gegen eine 36-jährige Krankenschwester. Das bestätigte am Mittwoch die Pressestelle des Gerichts. Angesetzt sind bisher fünf Verhandlungstage bis 28. Oktober.

Laut Anklage werden der Frau Mord in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge sowie versuchter Mord in weiteren fünf Fällen in Tateinheit mit Raub und gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Die Taten sollen sich in den ersten beiden Monaten dieses Jahres im Regensburger Caritas-Krankenhaus Sankt Josef ereignet haben.

Die Klinikleitung hatte laut Staatsanwaltschaft Ende Februar die Mitarbeiterin angezeigt und damit die Ermittlungen ausgelöst. Seit 28. Februar befinde sich die Beschuldigte in Untersuchungshaft. Die Frau habe die Taten bestritten, es gelte die Unschuldsvermutung

Tod nach Atemstillstand

Der Anklage zufolge soll die Krankenschwester sechs Patienten zwischen 59 und 87 Jahren ohne medizinische Veranlassung ein starkes Beruhigungsmittel gespritzt haben. Damit habe sie diese bewusstlos machen wollen, um danach Wertgegenstände, insbesondere Ringe, zu rauben. Eine 65-Jährige habe das Beruhigungsmittel nicht vertragen, einen Atemstillstand erlitten und sei drei Tage später auf der Intensivstation gestorben.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war der Staatsanwaltschaft zufolge ein Vorfall vom 20. Februar. Eine heute 77-jährige Patientin schilderte, dass die Beschuldigte gegen 21.30 Uhr ihren Zugang gespült habe, woraufhin die Geschädigte in tiefe Bewusstlosigkeit gefallen und erst am nächsten Morgen wieder zu sich gekommen sei. Nach dem Aufwachen habe die Patientin festgestellt, dass mehrere von ihr getragene Ringe im Gesamtwert von etwa 500 Euro fehlten. Bei der Auswertung ihrer Blutprobe sei ein frei zugängliches Beruhigungsmittel nachgewiesen worden. (KNA)

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