Kirchenrecht

Neues katholisches Arbeitsrecht schafft Spielraum

Kirchenaustritt geht weiterhin gar nicht. Doch darunter ist im Entwurf des neuen katholischen Arbeitsrechts vieles möglich, was ehedem gegen „Loyalitätsobliegenheiten“ verstoßen hätte – das gilt insbesondere auch für das Privatleben.

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