Kirchenrecht
Neues katholisches Arbeitsrecht schafft Spielraum
Kirchenaustritt geht weiterhin gar nicht. Doch darunter ist im Entwurf des neuen katholischen Arbeitsrechts vieles möglich, was ehedem gegen „Loyalitätsobliegenheiten“ verstoßen hätte – das gilt insbesondere auch für das Privatleben.