Quarzen am Balkon: Rauchen beschäftigt die Justiz

Der Qualm von Zigaretten ist einer von vielen Streitpunkten unter Nachbarn. Nach einem Urteil in Düsseldorf wegen einer Kündigung kämpfen nun zwei Ehepaare in Brandenburg ums Rauchen auf dem Balkon.

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RATHENOW. Ein erbitterter Streit um das Rauchen auf dem Balkon beschäftigt jetzt auch die Justiz in Brandenburg. Ein Ehepaar in einem Vier-Familien-Haus in Premnitz hat geklagt, weil es sich durch den Zigarettenrauch seiner Nachbarn massiv belästigt fühlt.

Mit einer Entscheidung werde im September gerechnet, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Rathenow am Mittwoch. Der Rauch ziehe nach oben, so dass sie ihren eigenen Balkon kaum noch nutzen könnten, argumentierten die Kläger.

Das Rentner-Paar fordert, den Nachbarn unter ihnen aufzuerlegen, zu bestimmten Zeiten nicht mehr im Freien zu rauchen. Die Beklagten sprachen nach Angaben der Sprecherin in der Verhandlung davon, abwechselnd lediglich zehn bis zwölf Zigaretten draußen zu rauchen.

Sie rauchten getrennt, um die Belästigung einzuschränken und führen als Schutz vor dem nach oben ziehenden Rauch außerdem ihre Markise aus. Eine gütliche Einigung zwischen den Ehepaaren scheiterte. Der nächste Gerichtstermin ist für den 6. September anberaumt.

In Düsseldorf geht derweil der wegen Zigarettenrauchs gekündigte Mieter Friedhelm Adolfs gegen ein Urteil des Amtsgerichts vor. Es hatte die fristlose Kündigung des 75-Jährigen durch die Vermieterin bestätigt.

Adolfs kündigte an, Berufung einzulegen. Das Amtsgericht hatte in dem aufsehenerregenden Prozess festgestellt, dass einem Mieter die Wohnung gekündigt werden darf, wenn sein Zigarettenqualm im Treppenhaus für eine "unzumutbare und gesundheitsgefährdende Geruchsbelästigung" sorgt. (dpa)

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