TIPP DES TAGES
Spenden für Japan steuerlich absetzbar
Spenden für die Opfer der Naturkatastrophe in Japan können Ärzte steuerlich geltend machen - und zwar als Sonderausgaben. Als solche von der Einkommensteuer abzugsfähig sind alle Spenden für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke. Gibt es Zweifel an der Gemeinnützigkeit der Spendenrganisation, sollten Spender sich den Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorlegen lassen.
Spenden können bei Privatpersonen insgesamt mit bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der jährlichen Einkünfte geltend gemacht werden. Damit der Finanzbeamte die Sonderausgaben anstandslos anerkennt, sollte eine Spendenquittung der Empfängerorganisation beigefügt werden.
Nicht erforderlich ist ein solcher Nachweis bei Zuwendungen bis zu 200 Euro. In diesen Fällen reicht ein vereinfachter Spendennachweis, zum Beispiel ein Bareinzahlungsbeleg.