Neues Screeningverfahren

Spielhalle sucht Spielsucht

Spielhallenbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Spieler zu treffen - bisher war das graue Theorie. Jetzt sollen Spielhallen-Mitarbeiter die Spielsucht selbst aufspüren.

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Spieldauer und Einsatzvolumen zählen zu den 18 Merkmalen, die auf Spielsucht hindeuten.

Spieldauer und Einsatzvolumen zählen zu den 18 Merkmalen, die auf Spielsucht hindeuten.

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HAMBURG. Suchtgefährdete Spieler an Geldautomaten können künftig mithilfe eines neuen Screeningverfahrens schnell erkannt werden.

Wissenschaftler aus Hamburg und Bremen haben das Verfahren mit insgesamt 18 Verhaltensmerkmalen, die auf ein problematisches Spielverhalten hinweisen, im Auftrag der Hamburger Gesundheitsbehörde entwickelt.

Das Personal in Spielhallen soll damit in die Lage versetzt werden, problematisches Spielverhalten verlässlich zu identifizieren. Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) erwartet von dem Instrument einen Beitrag zur Suchtprävention.

Alltagstauglichkeit erprobt

Entwickelt haben das Screeningverfahren Professor Gerhard Meyer, Dr. Tobias Hayer (beide Universität Bremen) sowie Dr. Jens Kalke und Sven Buth (beide Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung in Hamburg).

Zu den 18 Merkmalen zählen etwa Spieldauer und Einsatzvolumen, aber auch der allgemeine Umgang mit Geld oder generelles Auftreten. Die Alltagstauglichkeit wurde bereits in einem Pilottest erprobt.

Spielhallenbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Spieler zu treffen. Bislang konnten sie dabei aber nicht auf wissenschaftlich überprüfte Früherkennungsinstrumente zurückgreifen. (di)

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