Fall der erschossenen Ärztin
Staatsanwältin hält mutmaßlichen Täter für schuldunfähig
Eine Ärztin wird im Saarland in ihrer Praxis erschossen. Verdächtigt wird ein ehemaliger Patient, der nun angeklagt wird. Der Mann ist einem Gutachter zufolge psychisch krank.
Veröffentlicht:SAARBRÜCKEN. Ein vermutlich psychisch kranker Mann, der eine Ärztin in ihrer Praxis in Saarbrücken erschossen haben soll, steht wegen Totschlags vor Gericht.
Der 44-Jährige habe "gezielt mehrere Schüsse" auf die Medizinerin abgegeben, sagte Staatsanwältin Sandra Weidig am Montag.
Einem Gutachten zufolge leidet der Mann an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie. "Er war daher nicht in der Lage, das Unrecht seiner Tat zu erkennen", sagte Weidig.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist der 44-Jährige schuldunfähig und soll dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden. Darum geht es in dem sogenannten Sicherungsverfahren vor dem Landgericht Saarbrücken. Der Prozess geht am 15. September weiter.
Ärztin hatte einst den mutmaßlichen Täter behandelt
Der Beschuldigte war am 13. März in der Gemeinschaftspraxis in Saarbrücken-Dudweiler aufgetaucht und hatte verlangt, mit der 52 Jahre alten Ärztin zu sprechen.
Als dies nicht möglich war, ging er wieder, kehrte dann aber offenbar zurück. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, danach am Empfangstresen die Waffe gezückt und die Ärztin erschossen zu haben. Mehrere Mitarbeiter und Patienten seien Zeugen der Bluttat, heißt es.
Der 44-Jährige wurde wenig später festgenommen. Er galt den Angaben zufolge schon zuvor als psychisch auffällig.
Bei dem Opfer sei der Mann vor Jahren über einen längeren Zeitraum in Behandlung gewesen, sagte die Vertreterin der Nebenklage, Rosetta Puma. Zum Tatzeitpunkt habe aber keine "Arzt-Patienten-Beziehung" bestanden.
Der Beschuldigte war nach der Festnahme in eine psychiatrische Einrichtung gebracht worden. Eine Entscheidung gab es am Montag noch nicht. (dpa)