Abschiebungen

Streit um ärztliche Atteste

Ärztliche Gutachter stehen in Abschiebeverfahren oft zwischen den Fronten. Die Bundesregierung wirft ihnen vor, Abschiebungen mit Gefälligkeitsattesten zu verhindern.

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Droht eine Abschiebung? Die Regierung wirft Ärzten vor, zu häufig Gefälligkeitsgutachten auszustellen (Symbolbild).

Droht eine Abschiebung? Die Regierung wirft Ärzten vor, zu häufig Gefälligkeitsgutachten auszustellen (Symbolbild).

© Georg Wendt / dpa

BERLIN. Atteste, mit denen Abschiebungen verhindert werden, sorgen weiter für Unmut zwischen Bundesregierung und Ärzteschaft. Die Regierung wirft Ärzten vor, zu häufig Gefälligkeitsgutachten auszustellen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervor.

"Die Bundesregierung steht in einem ständigen Dialog mit den Ländern und einiger ihrer Ausländerbehörden. In diesem Zusammenhang wurde von auffälligen Attestierungen von Krankheiten rückzuführender Ausländerinnen und Ausländer berichtet. Es werde eine Vielzahl von Attesten vorgelegt, die auffallen, weil immer wieder die gleichen Ärzte mit gleichlautendem Inhalt oder fehlender fundierter Begründung Reiseunfähigkeit attestieren", schreibt die Regierung in ihrer Antwort.

Vorsätzlich falsch erstellte Atteste?

Eine größere Anzahl gleichlautender Atteste enthalte zudem zu Beginn der Ausführungen Formulierungen wie "Verdachtsdiagnose". Daran schließe sich unmittelbar das Votum an, eine Abschiebung solle nicht erzwungen werden.

Die Regierung gibt aber auch zu, dass sie über keine genauen Zahlen zu diesen Vorgängen verfüge. Ob es sich um vorsätzlich falsch erstellte medizinische Atteste handele, müssten die Strafverfolgungsbehörden entscheiden.

Die Anfrage der Linken geht auf Äußerungen von Bundesinnenminister Thomas de Maiziére (CDU) vom Juni zurück, 70 Prozent der Männer unter 40 könnten aus medizinischen Gründen nicht abgeschoben werden. Davon musste er später abrücken, weil sich die Zahlen nicht belegen ließen.

Ärzte zwischen den Fronten

BÄK-Präsident Professor Frank Ulrich Montgomery kritisierte schon damals: "Ärztliche Gutachter in Abschiebeverfahren geraten immer wieder zwischen die Fronten. Mal wird ihnen vorgeworfen, sie erstellten Gefälligkeitsgutachten im Sinne der Asylbewerber, dann heißt es wieder, sie seien Erfüllungsgehilfen staatlicher Stellen.

Solche Unterstellungen – egal aus welcher Richtung sie kommen – entbehren jeder Grundlage und bringen uns nicht weiter." Jetzt meldete sich auch der Präsident der hessischen Landesärztekammer Dr. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach zu Wort: "Wir weisen den pauschalen Vorwurf der Bundesregierung, viele Ärzte stellten falsche Gutachten aus, um Abschiebungen zu verhindern, zurück", so der LÄK-Präsident am Freitag.

Der Politik müsse deutlich gemacht werden, dass eine Begutachtung"nicht mal so nebenbei" zu erledigen sei. Dafür brauche es Zeit und Erfahrung. (chb)

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Kommentare
Karlheinz Bayer 26.09.201614:33 Uhr

Ich gestehe!


Sehr geehrte Frau oder Herr (chb),

ich gestehe hiermit, daß ich einem Syrer attestiere, daß er ein Senegalese sei, ich attestiere ihm, daß er seit drei Jahren hier lebt, auch wenn es erst ein Jahr ist, daß er Fußball spielt, obwohl er die Abseitsregel nicht kennt, sogar, daß er Ministrant ist, obwohl er ein Moslem sein mag, attestiere ich ihm.

Wenn das der Sache dient, warum nicht?

Meine Lehrer wissen, daß ich schon in der Schule den Senegal nicht von Syrien unterscheiden konnte. Meine Fußballfreunde klopfen mir auf die Schulter, weil sie alle Gerome Boateng als Nachbarn haben, und mein evangelischer Pfarrer glaubt ohnehin, daß es nur einen Gott gibt, für den wir ministrieren sollen.

Das sind meine erstunkenen und erlogenen Rechtfertigungen.

Aber wie kann ich das alles sonst mit meinem Ärztegewissen vereinbaren?
Mit dem Vorsatz nihil nocere gehe ich auch an ein Gutachten für Asylbewerber heran. Nihil nocere und Syrien? Nordafrika? Senegal? Marokko? Tunesien? Türkei?

Schaden würde es den Asylbewerbern, wenn ich mich genauso unchristlich, uindemokratisch und unethisch verhalten würde, wie es meine von mir (nicht) gewählten Politiker von mir erwarten.

Ich bin Arzt.
Ich bin Christ.
Ich trage Verantwortung.

Im übrigen steht auf allen unseren Attesten für Flüchtlinge ohne Frage weit oben, daß sie geflohen sind. Mal ehrlich, wenn morgen ein DEUTSCHER vor Ihrer Praxis steht, der geflohen ist, weil ihn in DEUTSCHLAND jemand lebensgefährdend bedrohen würde, würden Sie dem nicht auch nachgehen, die Behörden einschalten, dem Mann oder der Frau medizinische Hilfe anbieten, und wenn Sie sehen, daß das, was sie oder er vorträgt Hand und Fuß hat, könnte Sie jemand davon abhalten, ein Attest zu schreiben?

Gerne würde ich auch ein psychiatrisches Attest für Herrn Scheurer (CSU) schreiben. Es würde ihm mit Sicherheit medizinische Hilfe verschaffen. Wetten, daß dann niemand von "Gefälligkeit" reden würden?

Ich
Karlheinz Bayer

Robert Künzel 26.09.201614:21 Uhr

Hoheitliche Aufgaben sollten m.E. generell von öffentlichen Bediensteten erfüllt werden.

Immer wieder tauchen doch die gleichen Probleme auf: Mal wird die Qualität der Leichenschau bemängelt, dann wieder werden zu großzügig Atteste erstellt.
Ob diese Klagen berechtigt sind oder nicht, kann aus der Ferne ohne Kenntnis der jeweiligen Einzelfälle sowieso nicht beurteilt werden. Dabei ließen sich derartige Querelen doch von vorneherein vermeiden: Ein Coronersystem ist lange überfällig, genauso sollten ausgewiesene Spezialisten den öffentlichen Gesundheitsdienst verstärken und bei Bedarf behördliche Gutachten erstellen. Dann sind die Fronten geklärt und ein niedergelassener Arzt bzw. im Krankenhaus tätiger Kollege könnte sich wieder in Ruhe seiner eigentlichen Tätigkeit widmen. Ein Vorbild könnte z.B. die Versorgungsmedizin sein. Dem Gutachter werden neutrale Befundberichte, Angaben zu Funktionseinschränkungen ect. übermittelt, dieser trifft dann unter Anwendung seiner Dienstvorschriften (hier VersMedV) seine Entscheidung. Ich jedenfalls bin heilfroh, nicht selbst bei einem langjährigen Patienten z.B. den GdB oder die MdE festsetzen zu müssen.

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