Staatliche Hilfe

Verbesserungen für behinderte Kinder gefordert

Für Hilfe vom Staat müssen die Eltern von Hunderttausenden Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zum Sozialamt. Ein schwerer Gang mit oft unbefriedigendem Ergebnis, monieren Kritiker – und fordern eine große Reform.

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BERLIN. Sozialverbände und Politiker haben eine grundlegende Reform zugunsten von Kindern und Jugendlichen mit geistiger oder körperlicher Behinderung gefordert.

Die 260.000 betroffenen Minderjährigen sollten für staatliche Unterstützung nicht länger von Bewilligungen des Sozialamts abhängig sein, forderte das Bündnis am Dienstag in Berlin. Dies sei diskriminierend.

Vielmehr sollte die Kinder- und Jugendhilfe zuständig werden, forderte die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe, Karin Böllert.

Dies gilt bisher schon für rund 100.000 Minderjährige mit seelischer Behinderung, also dauerhaften psychischen Beeinträchtigungen.

Unterstützung aus einer Hand als Ziel

Die niedersächsische Sozialministerin Carola Reimann (SPD) sagte: „Kinder und Jugendliche sollten unabhängig von ihrer Beeinträchtigung Unterstützung aus einer Hand erhalten.“ Nötig sei eine „sehr große Reform“ unter Federführung von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD).

Die Sozialämter gewährten Eingliederungshilfe erst nach eingehender Prüfung unter anderem des Einkommens der Eltern, so die Initiatoren. Hohe Eigenanteile der Betroffenen seien die Regel. Die Unterstützung durch die Jugendämter sei in der Regel kostenfrei.

Willkür bemängelt

Folgende weitere Probleme machte das Bündnis an der heutigen Aufteilung aus:

  • Entschieden werde häufig nur anhand eines einzelnen Werts, ob Sozial- oder Jugendhilfe zuständig ist, nämlich anhand des Intelligenzquotienten. Mit einem IQ bis 69 sei es das Sozialamt, ab 70 das Jugendamt. Das sei oft willkürlich.
  • Betroffene würden oft von Amt zu Amt geschickt. Dies sei für die ohnehin belasteten Familien oft hart, führe zu doppelten Begutachtungen und Verunsicherung.
  • Sozialämter prüften die Gewährung von Assistenzleistungen, unterstützenden Maßnahmen für die Schulbildung, Heilpädagogik und anderem oft nach strengen Vorgaben. Bei den Jugendämtern seien hingegen oft Sozialpädagogen zuständig, die auch das Umfeld der Betroffenen umfassend sondierten, um passende Hilfen auszumachen.

Reform gefordert

Unterm Strich würden Minderjährige mit geistiger und körperlicher Behinderung ausgegrenzt. Mit zunehmendem Alter nähmen auch immer weniger Leistungen in Anspruch. Die Reform würde wohl zu mehr Leistungen für die Betroffenen und somit zu höheren Kosten für die Kommunen führen, so die Initiatoren.

Baden-Württembergs Sozialminister Manne Lucha (Grüne) sagte: „Es ist absurd und alles andere als inklusiv, eine künstliche Trennung zwischen Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung vorzunehmen.“

Die rheinland-pfälzische Familienministerin Anne Spiegel (Grüne) forderte von der Bundesregierung eine entsprechende Reform des Kinder- und Jugendhilferechts.

Unterstützt wird der Aufruf für eine entsprechende Reform zudem unter anderem von den Ländern Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen sowie von Diakonie, Caritas, der AWO und dem Sozialverband VdK. (dpa)

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