Fundsache

Zahnreinigung auf Umwegen

Veröffentlicht:

Eine schwangere Israelin hat versehentlich eine 25 Zentimeter lange Zahnbürste verschluckt. Sie habe versucht, ein Kratzen im Hals zu lindern und dabei sei die Bürste tief in den Schlund gerutscht, berichtete das israelische Nachrichtenportal "ynet".

"Ich habe furchtbare Angst bekommen und angefangen zu weinen", erzählte die Frau, die im vierten Monat ist. Mit heftigen Schmerzen in der Brust sei sie in eine Klinik bei Tel Aviv gekommen, hieß es in dem Bericht.

Wegen der Schwangerschaft sei die Behandlung der jungen Frau besonders schwierig gewesen. Die Ärzte hätten sie aus Sorge um das Baby nicht röntgen können und daher nicht genau gewusst, wo die Zahnbürste sitzt.

Schließlich sei es gelungen, die Bürste in Vollnarkose mit einer Schlaufe herauszuziehen. Erstaunlicherweise lautete der erste Wunsch der Patientin nach der Narkose: Zähneputzen. (dpa)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Digitale Leistungserbringer-Identität

Digitale Signatur soll für Ärzte einfacher werden

Methotrexat und Glukokortikoide

Rheumatoide Arthritis: Spannende neue Erkenntnisse zu altbekannten Arzneien

Lesetipps
„Nicht jeder Mensch ab 70 wird künftig Statine nehmen, aber es werden mehr als bisher sein“, prognostiziert Kollegin Erika Baum von der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin.

© Rafal Rutkowski / stock.adobe.com

„Erheblicher zusätzlicher Beratungsbedarf“

Statine: Was der G-BA-Beschluss für Praxen bedeutet