Zu laut im Bordell - 3600 Euro Strafe
Für das lautstarke Treiben ihrer Kunden muß eine Kieler Bordellchefin 3600 Euro Geldstrafe zahlen. Das unüberhörbare Liebesspiel habe den Tatbestand der jugendgefährdenden Prostitution erfüllt, urteilte gestern ein Amtsrichter.
Die 36jährige hatte ihr Etablissement von Mitte 2005 bis Anfang 2006 im Erdgeschoß eines hellhörigen Mietshauses betrieben. Zwei heute sechs und 14 Jahre alte Kinder im 1. Stock hatten Stöhnen und mehr aus der Zweizimmerwohnung mitanhören müssen. (dpa)