„ÄrzteTag extra“-Podcast
Schilddrüsenbefund – Vom chirurgischen Eingriff zur Radiotherapie
Bei einem Medizinseminar für Studierende fällt im Ultraschall ein Schilddrüsenknoten auf. Folgeuntersuchungen führen schließlich zur Diagnose. Was es auf dem Weg dorthin zu beachten gilt, erfahren Sie im ersten Fall der Serie zum Thema Schilddrüse.
Veröffentlicht:
Im Rahmen eines praktischen Seminars für Medizinstudentinnen und -studenten wird im Ultraschall ein auffälliger Schilddrüsenknoten entdeckt. Dem jungen Mann wird im Gespräch zu einer Folgeuntersuchung geraten. Nach anschließender Diagnostik wurde beim behandelnden Arzt eine Feinnadelpunktion durchgeführt mit dem Ergebnis einer follikulären Neoplasie.
Über das Thema Schilddrüsenknoten und den Therapieverlauf des jungen Medizinstudenten diskutieren die endokrine Chirurgin Prof. Dr. Kerstin Lorenz vom Universitätsklinikum Halle, der Internist und Endokrinologe Prof. Dr. Joachim Feldkamp vom Universitätsklinikum Bielefeld und der Nuklearmediziner Prof. Dr. Markus Luster vom Universitätsklinikum Gießen-Marburg.
„ÄrzteTag extra“-Podcast
So wird die Diagnose medulläres Schilddrüsen-Karzinom gesichert
„ÄrzteTag extra“-Podcast
Wann Radiojod, wann Operation bei M. Basedow?
Impressum
Schilddrüsenbefund – Vom chirurgischen Eingriff zur Radiotherapie
Podcast
Moderation: Dr. Michael Hubert
Mit freundlicher Unterstützung der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt am Main
Corporate Publishing (verantwortlich i.S.v. § 18 Abs. 2 MStV):
Ulrike Hafner, Tiergartenstraße 17, 69121 Heidelberg
Redaktion: Dr. Andreas Strehl
Springer Medizin Verlag GmbH, Heidelberger Platz 3, 14197 Berlin
Tel: +49 (0) 61 02 / 506 – 0
Fax: +49 (0) 61 02 / 506 – 203
E-Mail: info@aerztezeitung.de
Die Springer Medizin Verlag GmbH ist Teil der Fachverlagsgruppe Springer Nature
Geschäftsführung: Fabian Kaufmann, Dr. Cécile Mack und Dr. Hendrik Pugge
Handelsregister Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 167094 B
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 230026696
© Springer Medizin Verlag GmbH
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen. Für Angaben über Dosierungsanweisungen und Applikationsformen kann vom Verlag keine Gewähr übernommen werden. Derartige Angaben müssen vom jeweiligen Anwender im Einzelfall anhand anderer Literaturstellen auf ihre Richtigkeit überprüft werden.