Präventionsgesetz

35 Millionen Euro pro Jahr für die BZgA

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NEU-ISENBURG. Die Bundesregierung hält an ihrem umstrittenen Vorhaben fest, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) an der Koordinierung von Präventionsausgaben zu beteiligen.

Neu in dem der "Ärzte Zeitung" vorliegenden Kabinettsentwurf zum Präventionsgesetz sind konkrete Regeln, wie die BZgA von den Krankenkassen dafür bezahlt werden soll.

Für die Unterstützung der Kassen bei der Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten soll die Behörde eine pauschale Vergütung erhalten.

Die werde "mindestens einem Viertel" von dem Betrag entsprechen, den die Kassen für diese Leistungen ausgeben sollen. Das sind laut Gesetzesentwurf mindestens zwei Euro je Versichertem im Jahr - somit sind 50 Cent davon als BZgA-Pauschale vorgesehen.

Bei aktuell knapp 70 Millionen GKV-Versicherten entspricht dies etwa 35 Millionen Euro im Jahr.

Die BZgA soll 2016 Präventionsprogramme etwa in Kitas oder Schulen entwickeln und die Kassen beraten, wie sich spezielle Zielgruppen für Prävention erschließen lassen.

Seitens der Kassen trifft das Vorhaben der großen Koalition auf Kritik: Die Stärkung der BZgA greife in das Selbstorganisationsrecht der Selbstverwaltung ein, so der Verband der Ersatzkassen.

Am kommenden Mittwoch soll der Gesetzesentwurf von der Bundesregierung verabschiedet werden. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren. (mh)

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