Präventionsgesetz

500 Millionen Euro für Prävention

Die Bundesregierung will das künftige Präventionsgesetz aus den Sozialkassen finanzieren lassen. Zentrale Aufgaben bekommt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Von Rebecca Beerheide Veröffentlicht:
Ärzte sollen Bescheinigungen zu Präventionsmaßnahmen ausstellen können, heißt es im Entwurf zum Präventionsgesetz.

Ärzte sollen Bescheinigungen zu Präventionsmaßnahmen ausstellen können, heißt es im Entwurf zum Präventionsgesetz.

© Kzenon / fotolia.com

BERLIN. Die Bundesregierung will, dass ab 2016 über 500 Millionen Euro mehr für die Prävention und Gesundheitserhaltung bereit gestellt werden. Finanziert werden soll dies durch die Krankenkassen, die künftig sieben Euro pro Versicherten für Präventionsprojekte zahlen sollen. Dabei gehen je zwei Euro in betriebliche Vorsorgeprojekte und in sogenannte Lebenswelten wie Kindertagesstätten oder Schulen.

Für beide Bereiche sollen so jährlich je 140 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Drei Euro sollen bei den gesetzlichen Kassen für die eigenen Präventionsprogramme verbleiben. Auch von den Unternehmen der privaten Krankenversicherung wird eine freiwillige Mitfinanzierung der Projekte in Höhe von insgesamt rund 18 Millionen Euro erwartet.

Das geht aus einem Referentenentwurf eines Gesetzes "zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention", der der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Ebenfalls neu ist die verpflichtende finanzielle Beteiligung der Pflegeversicherung an Präventionsprojekten. Pro Versicherten sollen jährlich 30 Cent für Präventionsmaßnahmen vor allem in der teilstationären Altenpflege eingesetzt werden. Die Regierung hat dafür rund 21 Millionen Euro errechnet, die ab 2016 jährlich bereit stehen sollen.

Stärkere Rolle für Ärzte

Ärzte werden darin gestärkt, dass sie "Präventionsempfehlungen für Leistungen zur individuellen Verhaltensprävention" in Form einer Bescheinigung ausstellen können und eine gewisse Verpflichtung entsteht, dass die Empfehlungen von den Kassen umgesetzt werden.

"Die ärztliche Präventionsempfehlung schränkt insofern den Ermessensspielraum der Krankenkassen ein und stellt für die Krankenkassen eine wichtige Grundlage für die Entscheidung über die Gewährung von Leistungen zur primären Prävention im Individualfall dar", heißt es in der Begründung des Gesetzes. Damit hofft die Regierung, dass künftig "Kursangebote gezielt diejenigen Menschen erreichen, die sie benötigen." Einen Arztvorbehalt für die Empfehlung soll es nicht geben.

Außerdem soll das Angebot an U-Untersuchungen für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr erweitert werden. Entsprechende Empfehlungen soll der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) ausarbeiten.

Auch die Rolle von Betriebsärzten bei den künftigen betrieblichen Präventionsprogrammen wird in dem geplanten Gesetz klarer definiert: So sei "die Kompetenz der Betriebsärzte verbindlich zu nutzen, in dem sie an der Ausführung von Leistungen im Betrieb zu beteiligen sind."

Für die Präventionsprojekte soll künftig die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZgA) die Federführung bekommen. Neben der Koordination der Programme in den Lebenswelten wie Schule oder Kitas soll die Behörde auch Krankenkassen beraten, wie spezielle Zielgruppen mit Vorsorgeangeboten erreicht werden können.

Über den Modus der Zusammenarbeit soll sich die BZgA bis zum Oktober 2015 mit dem GKV-Spitzenverband einigen. Für die neuen Aufgaben erhält die BZgA zusätzliche Mittel von 35 Millionen Euro, die von den Krankenkassen aufgebracht werden. Kassen, die keine eigenen Präventionsprogramme in Schulen oder Kitas initiieren können oder wollen, sollen nach dem Gesetz die Möglichkeit bekommen, den Betrag von zwei Euro für die Leistungen in Lebenswelten an die BZga weiterzugeben.

Qualitätssicherung der Präventionsprogramme

Die Präventionsprogramme der Kassen sollen künftig einer Qualitätssicherung unterliegen. Dafür soll der GKV-Spitzenverband die zertifizierten Programme veröffentlichen. Dafür muss der Verband von den Mitgliedskassen regelmäßig informiert werden. Ein jährlicher Präventionsbericht soll dazu entstehen.

Neben den institutionellen Veränderungen soll mithilfe einer nationalen Präventionsstrategie, einer nationalen Präventionskonferenz sowie einem Forum ein bundeseinheitlicher Rahmen für Vorsorgeprojekte geschaffen werden. In der Strategie sollen Handlungsfelder sowie Zielgruppen definieren werden.

Dafür soll eine nationale Präventionskonferenz als Arbeitsgruppe eingesetzt werden, bei der Bund, Länder sowie Spitzenorganisationen der gesetzlichen und privaten Kranken- wie auch der Pflegekassen beteiligt sind. Einbezogen werden soll auch die Bundesagentur für Arbeit. Die Geschäftsführung der Konferenz soll die BZgA erhalten. Die Konferenz soll alle vier Jahre einen Bericht über die Entwicklung der Gesundheitsförderung vorlegen.

Begleitend dazu soll es ein Präventionsforum geben, das von der Bundesvereinigung Prävention organisiert werden soll. Hier sollen die "Vertreter der für die Gesundheitsförderung und Prävention maßgeblichen Organisationen und Verbände" zusammenkommen. Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz soll am 17. Dezember im Kabinett verabschiedet und nach der parlamentarischen Beratung im kommenden Jahr Anfang 2016 in Kraft treten.

Lesen Sie dazu auch: Kommentar zum Präventionsgesetz: Die Zeit läuft...

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