Großbaustelle
ASV kommt erst Mitte 2014
Die ambulante speziafachärztliche Versorgung bleibt ein großer Brocken Arbeit für den GBA. Jetzt zeigt sich: Erst Mitte 2014 wird der Sektor soweit sein - der Bundesausschuss kommt nur schrittweise voran.
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Sukzessives Abarbeiten: Klakow-Franck.
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MÜNCHEN. Die interdisziplinäre Versorgung von Patienten mit Krankheiten, die einen schweren Verlauf haben, durch Spezialisten ist ein "Alleinstellungsmerkmal der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV)".
Das hat Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), bei einem Fachsymposium in München betont.
Mit der ASV solle eine patientenzentrierte Zentrumsversorgung gestaltet werden, die auf vernetzten Strukturen im ambulanten und stationären Bereich aufbaut, so Klakow-Franck bei der Tagung, zu der der Bundesverband ambulante spezialfachärztliche Versorgung eingeladen hatte.
Schwierige Punkte seien dabei unter anderem die Definition der "schweren Verlaufsformen", die Festlegung des Behandlungsumfangs, die Vorgabe von Qualitätskriterien sowie Rahmenvorgaben für die Vergütung.
Am 21. März stehe daher im GBA zunächst der Beschluss über den "Paragrafenteil" einer Richtlinie auf der Tagesordnung, in dem allgemeine Regelungen zur Struktur der Behandlerteams oder zum Erfordernis der Überweisung von Patienten in die ASV enthalten sein werden.
Warnung vor Bürokratie
Die einzelnen Indikationen sollen dann in einem "Konkretisierungsteil" sukzessive abgearbeitet werden. Ein Beschluss über die Diagnosen sei jedoch nicht vor Ende des Jahres zu erwarten, meinte Klakow-Franck. Vor Mitte 2014 werde die ASV deshalb wohl auch nicht an den Start gehen, hieß es aus Teilnehmerkreisen.
Bei der ASV gehe es darum, einen neuen Bereich zu modellieren, "sodass die Versorgung am Ende besser wird, als sie vorher war", erklärte Thomas Ballast, Vize-Vorsitzender der Techniker Kasse.
Für Patienten, die schwer erkrankt sind, müsse die Versorgung auch in Zukunft "einfach und unbürokratisch" erfolgen. Die Regelversorgung und die ASV dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden, mahnte Ballast.
Auch deshalb wäre ein identischer Rechtsrahmen für Niedergelassene und Krankenhäuser mit einem gleichen Vergütungsrahmen sinnvoll, so Ballast.
Dr. Wolfgang Abenhardt, stellvertretender Vorstand des Bundesverbandes ASV, wies auf Schwierigkeit hin, die freie Arztwahl einerseits mit einem festen ASV-Behandlungsteam andererseits zu vereinbaren.
Nach Angaben von Klakow-Franck werde der Patient deshalb über die Besonderheiten der ASV nicht nur besonders informiert werden, sondern der Behandlung im Team auch ausdrücklich zustimmen müssen.