Resolution der BVVP

Ärger um Vergütung von Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA)

Ruth NeyVon Ruth Ney Veröffentlicht:

Berlin. Die Delegierten des Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (BVVP) haben auf ihrer digitalen Herbstversammlung die schleppende Umsetzung der Übergangsregelungen für Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) kritisiert. Auch die geplanten Gesundheits-Apps kamen bei den Delegierten nicht gut an.

Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes sollte auch die Ausbildungssituation aktueller PiA verbessert werden. Die Delegierten sahen auf ihrer Tagung hier jedoch keine merklichen Fortschritte. In einer Erklärung betonen sie daher unter andern, dass die Regelung zur Vergütung der Praktischen Tätigkeit mindestens entsprechend der Auslegung der Bundespsychotherapeutenkammer umgesetzt werden soll. Nach dem vor rund einem Jahr verabschiedeten Gesetz zur Reform der Psychotherapeuten-Ausbildung ist ab September 2020 eine Mindestvergütung von 1000 Euro pro Monat für die PiA (bei 26 Wochenstunden) vorgesehen. Dies sei faktisch allerdings eine Vergütung unterhalb des Mindestlohns.

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Der BVVP fordert deshalb für PiA eine Vergütung gemäß ihres Grundberufes. Außerdem sollte die Honorarbeteiligung von PiA in Höhe von 40 Prozent in der praktischen Ausbildung an den Ausbildungsinstituten ohne weiteren Abzug von Kosten (z.B. Supervisions- oder Selbsterfahrungskosten) geschehen, so eine weitere Verbandsforderung.

Gesundheits-Apps: Fragen Sie Ihren Arzt oder Psychotherapeuten

In einer weiteren Resolution wenden sich die Delegierten gegen Gesundheits-Apps. Darin äußern sie zum einen die Sorge, dass Krankenkassen auf Grundlage der ihnen zur Verfügung stehenden Daten ihren Versicherten individualisierte Angebote machen, ohne dass zuvor eine ärztliche / psychotherapeutische Indikationsstellung erfolgt sei. Diagnosestellung und Indikation unterstünden jedoch ausschließlich ärztlicher und psychotherapeutischer Behandlungshoheit, betont der BVVP in einem Schreiben. Da sich Kassen auch finanziell an StartUps beteiligen könnten, die Gesundheits-Apps entwickelten stünden darüber hinaus womöglich Eigeninteressen bei einer bestimmten App dann über einem echten, nachweisbaren Nutzen einer anderen Anwendung.

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Der BVVP fordert daher, dass Apps ausschließlich auf Indikation von Ärzten oder Psychotherapeuten angewendet werden dürften. Und: Bei Apps sollte vor einer Empfehlung sichergestellt werden, dass von ihnen kein Schaden für Patienten ausgehen könne.

Und auch das Patientendatenschutzgesetz in der aktuell vom Bundesrat abgestimmten Fassung ist dem BVVP ein Dorn im Auge: In dieser Fassung würden die Möglichkeiten für die Krankenkassen ausgeweitet, ihren Versicherten individualisierte Versorgungsangebote zu unterbreiten, nun auch ohne deren ausdrückliche Zustimmung vorab, lautet die Kritik bei der Herbsttagung. Die enthaltene Änderung stelle einen massiven Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Patienten dar.

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