Digitale Gesundheitsanwendungen

KVB-Vorstand warnt vor Gesundheits-Apps

Patienten könnten zu „Versuchskaninchen“ von App-Programmierern werden, fürchtet der KVB-Vorstand. Kurz vor Zulassung der ersten DiGA warnen die Bayern vor den neuen Anwendungen.

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Alles sicher? Der Vorstand der KV Bayerns gibt sich skeptisch, was die neuen Digitalen Gesundheitsanwendungen angeht, die demnächst per Kassenrezept verordnet werden können.

Alles sicher? Der Vorstand der KV Bayerns gibt sich skeptisch, was die neuen Digitalen Gesundheitsanwendungen angeht, die demnächst per Kassenrezept verordnet werden können.

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München. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) mahnt zur Vorsicht bei der Nutzung und Verordnung Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) in Form von Apps auf dem Smartphone.

„Bei den Gesundheits-Apps, die künftig von den Ärzten und Psychotherapeuten verordnet oder von den Krankenkassen veranlasst und von diesen auch erstattet werden können, sehen wir das große Problem der Intransparenz in Bezug auf Qualität und Datenschutz“, so Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Claudia Ritter-Rupp als Vorstand der KVB. „Die Patienten dürfen nicht zu ‚Versuchskaninchen‘ der IT-Industrie und der App-Programmierer gemacht werden“, so die KVB-Vorstandsriege.

Die Patienten sollten bei der Nutzung der Apps dringend darauf achten, dass sie nicht leichtfertig hochsensible Gesundheitsdaten preisgeben, die von den Anbietern der Apps eventuell für kommerzielle Zwecke verwendet werden könnten.

Haftungsrisiko ungeklärt

Verknüpft wird diese Warnung mit dem Hinweis, dass Gesundheits-Apps nicht Bestandteil einer leitliniengerechten, qualitätsgesicherten und evidenzbasierten medizinischen Versorgung der Patienten seien. Es bestehe keine Pflicht für Ärzte, solche Apps zu verordnen.

Kritisch sei auch der Stand der Haftungsfrage. Denn aus Sicht des KVB-Vorstands ist bis dato noch längst nicht geklärt, wer das Haftungsrisiko trägt, falls die eingesetzte App beispielsweise nicht die korrekten oder auch widersprüchliche Daten liefert. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) solle daher nur Gesundheits-Apps zulassen, deren Sicherheit und bedenkenlose Anwendung garantiert werden können. (bfe)

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