Ab heute:
Ärzte dürfen Cannabis auf Rezept verschreiben
Cannabis auf Kassenrezept: An diesem Freitag (10. März) ist das entsprechende Gesetz in Kraft getreten. Pharmavertreter sprechen von einer "soliden Rechtslage".
Veröffentlicht:BERLIN. Schwerkranke Patienten erhalten Cannabis-Arzneimittel fortan in der Apotheke auf Rezept. Die Kosten übernimmt damit die gesetzliche Krankenversicherung. Das entsprechende Gesetz trat am Freitag, 10. März, in Kraft. Es war im Januar vom Bundestag einstimmig verabschiedet worden.
Wer Cannabis als Heilmittel konsumieren wollte, brauchte bisher eine Ausnahmegenehmigung, zum Beispiel Schmerzpatienten. Die hohen Kosten mussten die Patienten in der Regel selbst tragen.
Eine Ausnahmeerlaubnis ist nunmehr dank des neuen Gesetzes nicht mehr nötig: Künftig erhalten Patienten getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung hin. Weiterhin können Ärzte Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis verschreiben.
Für die Versicherten wird zudem ein Anspruch auf Versorgung mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon geschaffen. Die Regelungen beschränken sich laut Gesetz auf "eng begrenzte Ausnahmefälle", dazu zählen Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen und ohne Therapiealternativen.
Um die Versorgung sicherzustellen, wird der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland ermöglicht. Geplant ist dazu der Aufbau einer staatlichen Cannabisagentur, die den Anbau und Vertrieb koordiniert und kontrolliert. Diese Aufgabe wird dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte übertragen.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) begrüßt den "soliden Rechtsrahmen" für die Versorgung schwerstkranker Patienten. Das Leiden schwerkranker Patienten, für die keine andere Therapie zur Verfügung stehe, werde dadurch erheblich gelindert, sagte BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Norbert Gerbsch. "Mit dem Gesetz wird Cannabis offiziell als Medikament anerkannt. Dieser Schritt stärkt die Rechte des Patienten und die Verantwortungshoheit des Arztes in der Therapie", so Gersch.
Er merkte zudem an, für das in der Apotheke zu medizinischen Zwecken erhältliche Cannabis würden alle Grundsätze der Arzneimittelsicherheit gelten, genauso wie die betäubungsmittelrechtlichen, arzneimittel- und apothekenrechtlichen Anforderungen. Cannabis als Rauschmittel bleibe weiterhin verboten, betonte der BPI-Hauptgeschäftsführer.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ABDA veröffentlichte ein Faktenblatt zu Rezepturarzneimittel mit Cannabis.
(eb)