Verdacht auf Kindesmisshandlung

Ärzte holen Rat bei Rechtsmedizinern

Ist ein Kind misshandelt worden oder nicht? Wenn Ärzte bei der Beurteilung unsicher sind, bietet ihnen das Institut für Rechtsmedizin an der MH Hannover Unterstützung an. Diese wird immer häufiger in Anspruch genommen.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:

HANNOVER. Die vor mehreren Jahren noch bestehende Skepsis gegen die Rechtsmedizin ist durch das "Projekt Kinderschutz" in Niedersachsen deutlich zurückgegangen, meint Dr. Melanie Todt vom Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH).

"Inzwischen sind die Kollegen im Land froh, dass wir sie mit unserer Expertise unterstützen können."

Durch Fortbildungen, Konsile, einen telefonischen Rufdienst sowie Untersuchungen und medizinische Begutachtungen der Kinder "verzeichnen wir jedes Jahr mehr Fälle auch aus ländlichen Gebieten", sagt Todt. Allerdings seien auch die Möglichkeiten der Rechtsmedizin begrenzt, Gewalt und Missbrauch an Kindern aufzudecken.

Polizei und Jugendamt informieren

In über 500 Fällen wurde das Institut seit Gründung des Kinderschutz-Projektes im Jahr 2010 durch niedergelassene und klinisch tätige Ärzte wegen Verdachtes auf körperliche Gewalt oder sexuellen Missbrauch bei den Kindern unter ihren Patienten konsultiert.

In Hannover wurden bis Ende 2014 insgesamt 217 Kinder untersucht, 140 Mädchen und 77 Jungen im Alter von vier Wochen bis 17 Jahren. Die Jungen waren im Durchschnitt 5,14 Jahre alt, die Mädchen 4,83 Jahre.

In 28,1 Prozent konnten die Verdachtsfälle von körperlicher und/ oder sexueller Gewalt durch die Spezialisten der MHH entkräftet werden. In diesen Fällen hatten die erstbehandelnden Ärzte die Befunde zuvor häufig  fehlinterpretiert, so Todt. In 25,2  Prozent konnten die Rechtsmediziner den Verdacht bestätigen. Das sind 78 Fälle.

Nach 18 Begutachtungen wurde die Polizei sowie nach 14 Untersuchungen das Jugendamt und in einem Fall das Familiengericht informiert, so dass ein Verfahren eingeleitet wurde. In fünf Fällen folgte eine Gerichtsverhandlung unter Einbeziehung eines rechtsmedizinischen Sachverständigen.

Häufig unspezifische Befunde

Aber viele der im Projekt begutachteten Fälle ergaben auch unspezifische Befunde, "vor allem, weil zwischen dem möglichen Vorfall und dem Zeitpunkt der Untersuchung zu viel Zeit verstrichen war, unspezifische Befunde vorlagen oder detaillierte Angaben zur Vorgeschichte fehlten", so Todt im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

In 44,5 Prozent aller Fälle ließ sich nach der rechtsmedizinischen Untersuchung der zuvor geäußerte Verdacht vor allem eines sexuellen Missbrauchs weder bestätigen noch ausschließen.

Das sind 138 Patienten. Tatsächlich zeigten auch Studien, dass Kinder mit Verdacht auf sexuellen Missbrauch selten auffällige Befunde oder Verletzungen zeigen, erklärt Todt. Eine frühere medizinische Diagnostik sei deshalb wesentlich.

2,2 Prozent der Erstkontakte gingen laut MHH wegen Irrelevanz nicht in die Statistik ein.

Zwei Ärztinnen im Einsatz

Im Institut für Rechtsmedizin an der MHH wird das Projekt von zwei Ärztinnen geleitet, die sich zusätzlich auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendgynäkologie fortgebildet haben. "Aber alle Kollegen bringen ihre Expertise in das Projekt mit ein", sagt Todt.

Gefördert wird das "Projekt Kinderschutz" durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und  Gleichstellung mit derzeit jährlich 110 00 Euro und durch Spenden. Der Zuschuss des Landes muss jährlich neu beantragt werden.

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