Reaktion auf Reformpläne
„Ärzte für das Leben“ gegen Abruptio als Pflichtinhalt im Medizinstudium
Der Verein „Ärzte für das Leben“ sieht das Vorhaben der Bundesregierung kritisch, Abruptio zum verbindlichen Teil des Medizinstudiums zu machen. Dies bedeute ein faktisches Berufsverbot.
Veröffentlicht:Münster. Kritisch hat der Verein „Ärzte für das Leben" auf Pläne der Bundesregierung reagiert, Abruptio zum verbindlichen Teil des Medizinstudiums zu machen. Das Vorhaben stehe im Gegensatz zur Gewissensfreiheit der Ärzte und könne ein faktisches Berufsverbot für Ärztinnen und Ärzte bedeuten, die Abtreibung nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, erklärte der Vorsitzende Paul Cullen am Freitag in Münster. Das Tötungsverbot sei ein zentraler Aspekt ärztlichen Handelns.
Die Bundesregierung hatte am Dienstag auf eine Kleine Anfrage im Bundestag erklärt, mit der derzeit laufenden Reform der Approbationsordnung für Ärzte solle der sogenannte Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) für Medizinstudierende verbindlich werden. Er sehe vor, dass medizinische, rechtliche und ethische Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs Gegenstand des klinischen Prüfungsstoffs in allen drei Abschnitten der ärztlichen Prüfung sein könnten.
Fragen und Antworten
Medikamentöse Abruptio – was für Hausärzte zu beachten ist
Schwangerschaftsabbrüche sind bisher Teil der Facharztausbildung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Laut „Ärzte für das Leben" wären Abruptiones mit der neuen Regelung die einzige chirurgische Maßnahme, die als Prüfungsstoff während der ärztlichen Grundausbildung gelernt werden muss. (KNA)