In Kliniken und Pflege

Ampel-Parteien schmieden Gesetz für selektive Corona-Impfpflicht

Die Ampel-Koalitionäre wollen mit ihrer Mehrheit im Bundestag die Corona-Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen einführen. Für Arztpraxen ist das aktuell nicht vorgesehen.

Von Anno Fricke Veröffentlicht:
Kollege impft Kollege in einer bayerischen Klinik. Eine Impfpflicht für Personal von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen steht auf der Agenda der künftigen Ampel-Koalitionäre.

Kollege impft Kollege in einer bayerischen Klinik. Eine Corona-Impfpflicht für Personal von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen steht auf der Agenda der künftigen Ampel-Koalitionäre.

© Sven Hoppe/dpa

Berlin. Die schwere Welle an Infektionen mit der aggressiven Delta-Variante von SARS-CoV-2 lässt die künftigen Regierungsparteien handeln: Die Impfpflicht für medizinisches Personal in Krankenhäusern und Beschäftigte in der Pflege sowie Küchen- und Reinigungspersonal, Praktikanten und ehrenamtlich Tätige kommt. Die Impfpflicht soll nur für Volljährige gelten.

Die Mehrheit der Ampel-Parteien im Bundestag hat einen dementsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Die Pflicht soll zum Jahreswechsel wirksam werden. Regelmäßige Testungen sollen die Impfung nicht kompensieren können.

Von der geplanten einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht erfasst sind vorerst Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren. Mitglieder der neuen Koalition betonten am Donnerstag, dass sie Nachbesserungsbedarf an der Formulierungshilfe des geschäftsführenden Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) sähen, nannten aber keine Details.

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„Relevante“ Impflücken

Der Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19“ regelt darüber hinaus die Auszahlung einer Corona-Prämie an Pflegekräfte auf Intensivstationen. Die Modalitäten und wie hoch die Prämien genau ausfallen sollen, gehen aus diesem Entwurf noch nicht hervor.

Die Impflücken bei den Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Pflege schätzen die Autorinnen und Autoren des Gesetzentwurfes als „relevant“ ein. Sie führen an, dass der angesprochene Personenkreis bereits zu Beginn der Impfkampagne ein Impfangebot erhalten habe. Die Impfquoten lägen gleichwohl lediglich auf dem Niveau der Allgemeinbevölkerung.

Die Belegschaften von Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssten daher ab dem 1. Januar entweder geimpft oder genesen sein. Spätestens bis zum 31. März 2022 sollen sie ihren Arbeitgebern die entsprechenden Nachweise – auch in englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache – vorlegen müssen.

Ausnahme kann ein Attest aufgrund einer medizinischen Kontraindikation sein. Die Nachweise sollen per Zwangs- oder Bußgeld erzwungen werden können.

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Menschen ohne Impf- oder Genesenennachweis sollen ausweislich des Entwurfs ab Januar keine Arbeitsverhältnisse in den genannten Einrichtungen mehr antreten können. Besteht das Beschäftigtenverhältnis bereits, sollen die Gesundheitsämter Betretungsverbote für Ungeimpfte aussprechen können.

Der Deutsche Pflegerat hatte bereits zu Beginn der Woche eine ganz allgemein berufsbezogene Impfpflicht abgelehnt. Er unterstütze aber „verstärkte Impfungen“ in Einrichtungen, in denen besonders vulnerable Menschen versorgt würden.

Die Rufe nach Sanktionen für Ungeimpfte und einer allgemeinen Impfpflicht verstummen unterdessen nicht. Der Vorstandsvorsitzende der KV Berlin, Dr. Burkhard Ruppert, forderte, Ungeimpfte an den Kosten eines Krankenhausaufenthaltes zu beteiligen, sollten sie wegen einer Corona-Infektion eingeliefert werden.

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DIVI für generelle Impfpflicht

Am Donnerstag sprach sich das Präsidium der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedzin (DIVI) für eine allgemeine Impfpflicht für Menschen über 18 Jahre aus. Nur darüber sei die epidemische Lage zu bewältigen, warnte DIVI-Präsident Professor Gernot Marx.

Eine selektive Impfpflicht für die Pflegeberufe alleine reiche nicht aus und sei moralisch nicht zu rechtfertigen. „Wir erwarten die Solidarität der gesamten Gesellschaft“, sagte Marx.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 29.11.202110:31 Uhr

Wie einfältig ist die Ampel?

Wie kann man in einem demokratischen Rechtsstaat, wo grundgesetzlich alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, eine verfassungswidrige "selektive Impfpflicht" in einem offiziellen Gesetzentwurf inaugurieren?

Wie unentschieden muss man sein, bei der "selektiven" Corona-Impfpflicht gegen Sars-CoV-2/Covid-19 Manifestationen für Personal von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen rein handwerklich Arzt-/Psychotherapeuten- und Betreuungs-Praxen bzw. Heilmittelerbringer und freie Hebammen schlicht und ergreifend zu vergessen?

Aber HIV ("hab' ich vergessen") hat leider bei der Ampel bereits Methode: Bei Novellierung des Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der Neuregelung von Paragraf 28b Absatz 2 IfSG wurden bis zu tägliche Testpflichten für Klinik-/Praxispersonal, ob (vollständig) geimpft, genesen oder nicht, unter Bußgeld-Androhung gefordert. Zugleich wurden verklausuliert/genderneutral für "Behandelte" (Patientinnen/Patienten/m/w/d) keinerlei Testpflichten zwingend vorgesehen: Ein Verstoß gegen grundgesetzlich garantierte Gleichbehandlung vor dem Gesetz.
https://www.doccheck.com/de/detail/articles/36288-rote-karte-fuer-neues-infektionsschutzgesetz

Zusammen mit der Kakophonie der "Ampel" bei Anne Will gestern abend im TV erinnert mich das an den Film "Das Leben des Brian" (Originaltitel: Monty Python's Life of Brian 1979), "Zu den Hinrichtungen 3. Tür rechts":
- zu den Impfungen Klinik/Pflege 2. Tür links
- zu Corona-Ansteckungs-Parties 2. Tür rechts
- zu Fußball-Massenveranstaltung 1. Tür links
- zu Karneval-Schunkeln/Bützchen 1. Tür rechts
- zu CORONA-Leugner-Demos 3. Tür links
- für Arztpraxen, Personal-Tests und Burn-Out geradeaus
- für potenziell infizierte, symptomatische Patientinnen/Patienten ungetestet/ungeimpft zurück marsch-marsch in die Wartebereiche von Arztpraxen, Kliniken, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen bzw. in die Fußgängerzone zur Steigerung des Bruttosozialprod...., äh der SARS-CoV-2/COVID-19 Inzidenzzahlen?

Mf+ kG, Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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