In Kliniken und Pflege
Ampel-Parteien schmieden Gesetz für selektive Corona-Impfpflicht
Die Ampel-Koalitionäre wollen mit ihrer Mehrheit im Bundestag die Corona-Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen einführen. Für Arztpraxen ist das aktuell nicht vorgesehen.
Veröffentlicht:Berlin. Die schwere Welle an Infektionen mit der aggressiven Delta-Variante von SARS-CoV-2 lässt die künftigen Regierungsparteien handeln: Die Impfpflicht für medizinisches Personal in Krankenhäusern und Beschäftigte in der Pflege sowie Küchen- und Reinigungspersonal, Praktikanten und ehrenamtlich Tätige kommt. Die Impfpflicht soll nur für Volljährige gelten.
Die Mehrheit der Ampel-Parteien im Bundestag hat einen dementsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Die Pflicht soll zum Jahreswechsel wirksam werden. Regelmäßige Testungen sollen die Impfung nicht kompensieren können.
Von der geplanten einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht erfasst sind vorerst Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren. Mitglieder der neuen Koalition betonten am Donnerstag, dass sie Nachbesserungsbedarf an der Formulierungshilfe des geschäftsführenden Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) sähen, nannten aber keine Details.
Koalitionsvertrag vorgestellt
Ampel-Koalition schnürt Sieben-Punkte-Sofortprogramm gegen Corona
„Relevante“ Impflücken
Der Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19“ regelt darüber hinaus die Auszahlung einer Corona-Prämie an Pflegekräfte auf Intensivstationen. Die Modalitäten und wie hoch die Prämien genau ausfallen sollen, gehen aus diesem Entwurf noch nicht hervor.
Die Impflücken bei den Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Pflege schätzen die Autorinnen und Autoren des Gesetzentwurfes als „relevant“ ein. Sie führen an, dass der angesprochene Personenkreis bereits zu Beginn der Impfkampagne ein Impfangebot erhalten habe. Die Impfquoten lägen gleichwohl lediglich auf dem Niveau der Allgemeinbevölkerung.
Die Belegschaften von Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssten daher ab dem 1. Januar entweder geimpft oder genesen sein. Spätestens bis zum 31. März 2022 sollen sie ihren Arbeitgebern die entsprechenden Nachweise – auch in englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache – vorlegen müssen.
Ausnahme kann ein Attest aufgrund einer medizinischen Kontraindikation sein. Die Nachweise sollen per Zwangs- oder Bußgeld erzwungen werden können.
BioNTech oder Moderna als Booster?
Die Spahnsche Corona-Impfstoff-Rechnung
Menschen ohne Impf- oder Genesenennachweis sollen ausweislich des Entwurfs ab Januar keine Arbeitsverhältnisse in den genannten Einrichtungen mehr antreten können. Besteht das Beschäftigtenverhältnis bereits, sollen die Gesundheitsämter Betretungsverbote für Ungeimpfte aussprechen können.
Der Deutsche Pflegerat hatte bereits zu Beginn der Woche eine ganz allgemein berufsbezogene Impfpflicht abgelehnt. Er unterstütze aber „verstärkte Impfungen“ in Einrichtungen, in denen besonders vulnerable Menschen versorgt würden.
Die Rufe nach Sanktionen für Ungeimpfte und einer allgemeinen Impfpflicht verstummen unterdessen nicht. Der Vorstandsvorsitzende der KV Berlin, Dr. Burkhard Ruppert, forderte, Ungeimpfte an den Kosten eines Krankenhausaufenthaltes zu beteiligen, sollten sie wegen einer Corona-Infektion eingeliefert werden.
DIVI für generelle Impfpflicht
Am Donnerstag sprach sich das Präsidium der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedzin (DIVI) für eine allgemeine Impfpflicht für Menschen über 18 Jahre aus. Nur darüber sei die epidemische Lage zu bewältigen, warnte DIVI-Präsident Professor Gernot Marx.
Eine selektive Impfpflicht für die Pflegeberufe alleine reiche nicht aus und sei moralisch nicht zu rechtfertigen. „Wir erwarten die Solidarität der gesamten Gesellschaft“, sagte Marx.