Bundesrat

App auf Rezept, MDK-Reform – Haken dran

Länderkammer billigt eine Kaskade von Spahn-Gesetzen und setzt eigene Akzente.

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Berlin. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag mehrere Gesundheitsgesetze passieren lassen. Zudem macht er mit eigenen Initiativen den Bundestag auf Regelungsbedarf aufmerksam.

  • Betriebsrenten: Schon ab Januar gilt für die Bezieher von Betriebsrenten ein Freibetrag von 159 Euro. Das vermindert deren Belastung durch GKV-Beiträge deutlich. Der Bundesrat erhob am Freitag keine Einwände. Beschlossene Sache ist damit auch, dass Mindereinnahmen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro im kommenden Jahr aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds entnommen werden.
  • Angehörigen-Entlastungs- Gesetz: Der Bundesrat hat nicht den Vermittlungsausschuss angerufen, sodass das Gesetz Anfang 2020 in Kraft tritt. Sozialhilfeträger dürfen künftig auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern erst dann zurückgreifen, wenn deren Bruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Der Bund hat zugesagt, rasch zu untersuchen, welche Folgekosten für Kommunen und Länder entstehen.
  • Digitale-Versorgung-Gesetz: Lange umstritten, hat die Länderkammer nun einen Haken an das DVG gemacht. Es tritt am Tag nach der Verkündigung in Kraft. Damit steigt auch der Honorarabzug für Ärzte, die sich nicht an die Telematikinfrastruktur anschließen, ab März 2020 von 1 auf 2,5 Prozent.
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  • Ausbildung zum Anästhesietechnischen Assistenten und zum Operationstechnischen Assistenten: Die Länderkammer hat der bundeseinheitlichen Regelung dieser Ausbildungen zugestimmt. Im Gesetz enthalten ist ein Passus, der die Übergangszeit, in der sich Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter qualifizieren können, von sieben auf zehn Jahre verlängert.
  • MDK-Reformgesetz: Das von Kassenseite heftig kritisierte Gesetz sieht vor, dass der MDK von einer Arbeitsgemeinschaft der Kassen in eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts umgewandelt wird. Geregelt wird in dem Gesetz die Förderung der Weiterbildung von jährlich 250 angehenden Kinder- und Jugendärzten.
  • Länderinitiativen: Gesundheitsdaten sollen besser geschützt werden. Der Bund soll die automatisierte Erhebung der Daten zur Tarifgestaltung in der Krankenversicherung für unzulässig erklären. Um die Hebammenversorgung zu stärken, wollen die Länder, dass die in der Pflege vorgesehene Refinanzierung von Stellen auch bei Hebammen im Kreißsaal gilt. Wie in der Pflege sollten auch für Hebammen regelmäßige Tarifsteigerungen gelten. Gefolgt ist der Bundesrat zudem einem Entschließungsvorschlag von Baden-Württemberg, der auf die Stärkung der Rehabilitation zielt. So plädieren die Länder dafür, die bisherige Anbindung der Vergütung an die Entwicklung der Grundlohnsumme aufzuheben. Gefordert wird zudem, die Pflegeversicherung an den Kosten für die geriatrische Reha zu beteiligen. Schließlich hat der Bundesrat auch eine Entschließung von Rheinland-Pfalz befürwortet. Darin wird unter anderem ein „Administrativzuschlag“ für Akutkrankenhäusern gefordert. Begründet wird dieser mit den gestiegenen Anforderungen an Kliniken im Hinblick auf die die sächliche und personelle IT-Ausstattung. Für alle vier Entschließungen gilt, dass die Bundesregierung dazu binnen sechs Wochen Stellung nehmen kann, bevor diese dem Bundestag vorgelegt werden. Es gibt keine Fristen, bis wann sich das Parlament mit den Entschließungen beschäftigen muss.
  • Rechengrößen in der Sozialversicherung: Gebilligt haben die Länder eine Verordnung des Bundes, in der die ab Januar geltenden Rechengrößen im Versicherungsrecht und im Beitragsrecht der GKV sowie in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung festgelegt werden. Maßgeblich ist dabei die Lohnzuwachsrate des Jahres 2018, die sich auf 3,12 Prozent belaufen. So steigt beispielsweise die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der GKV und in der Pflegeversicherung steigt um monatlich 150 Euro auf 4687,50 Euro (jährlich: 56.250 Euro).(fst)
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