Nach Kritik im TV
Auch Ärzte zweifeln am Hautkrebsscreening
BERLIN. Das ARD-Magazin "Kontraste" geht hart ins Gericht mit dem gesetzlichen Hautkrebsscreening. Es sei "offenbar nutzlos". Von den "200 Millionen Euro, die die Kassen jährlich für das Screening-Programm ausgeben, profitieren vor allem die Ärzte", lautete das Fazit der Autoren des am Donnerstag ausgestrahlten Beitrags.
Fünf Jahre nach Einführung des Hautkrebsscreenings habe sich die Mortalität bezogen auf den schwarzen Hautkrebs nicht verbessert. Als Quelle wurde ein Bericht des "BQS Institut für Qualität und Patientensicherheit" genannt, der seit geraumer Zeit im Gemeinsamen Bundesausschuss beraten und bewertet wird.
Die Interpretationsprobleme im GBA dauern an. Am Freitag hieß es, frühestens Ende April sei mit einem Ergebnis zu rechnen.
Voreilige Einführung des gesetzlichen Screenings?
Obwohl es im GBA nach wie vor unterschiedliche Auffassungen geben soll, wie der Bericht zu interpretieren sei, äußerten sich in der Sendung auch GBA-nahe Kreise.
So sagte der Leiter des Institut für Wirtschaftlichkeit- und Qualität im Gesundheitswesen (IQWiG), Professor Jürgen Windeler, der Beschluss für die Einführung eines gesetzlichen Hautkrebsscreenings sei voreilig gewesen. Es fehle eine vergleichende Untersuchung.
Den Ärzten stieß der Beitrag sauer auf. Der Bundesverband Deutscher Dermatologen sollte wohl in der Sendung zu Wort kommen, seine Vertreter erhielten aber den Evaluationsbericht des BQS nicht vorab und verzichteten daraufhin auf eine Stellungnahme.
Den Nutzen des Screenings auf eine mögliche Senkung der Mortalitätsrate zu verengen, sei reine Stimmungsmache, sagte ein Sprecher des Dermatologenverbands am Freitag der "Ärzte Zeitung". Das Screening erstrecke sich auch auf Plattenepithele und Basaliome.
Dabei spiele die Mortalität eine eher untergeordnete Rolle. Es gehe darum, dass früh erkannte Veränderungen auch früher behandelt werden könnten. Das verringere Belastungen für die Patienten.
DEGAM: Kein klarer Nutzen-Nachweis
Eine methodisch bedingte hohe Zahl von falsch-positiven Befunden stellen auch die Deutsche Krebshilfe und die Deutsche Krebsgesellschaft fest. In ihrer aktuellen S-3-Leitlinie kommen die Fachgesellschaften jedoch zu dem Ergebnis, dass ein Screening angeboten werden sollte.
Bei der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin wird dies anders gesehen. Selbst in betroffenen Regionen wie Australien habe man sich nicht zu einem Screening entschlossen, teilte die DEGAM am Freitag mit.
So lange es keinen klaren Nutzen-Nachweis gebe, sollte es laut Präsidiumsmitglied Professor Jean-François Chenot deshalb kein offizielles, bevölkerungsweites Einladungs-System zum Screening geben.
Insgesamt müsse in dieser Situation geprüft werden, ob angesichts der begrenzten finanziellen Ressourcen und des Ärztemangels ein Hautkrebsscreening zu rechtfertigen sei. (af)