Demenzpatienten

Auch Anrecht auf Schwerbehindertenausweis

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KÖLN. Auch Demenzkranke mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent haben das Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis - unabhängig von der Frage, ob sie körperliche Einschränkungen haben oder nicht.

Darauf macht die "Rudi Assauer Initiative Demenz und Gesellschaft" aufmerksam. Dieser Anspruch sei aber relativ unbekannt.

"Braucht ein Demenz-Patient ständig eine Begleitperson, weil er sich nicht mehr allein zurechtfindet oder am öffentlichen Leben nicht mehr vollständig teilhaben kann, fällt dies bei der Beurteilung, ob der Kranke als schwerbehindert gilt oder nicht, ins Gewicht", sagt Wilfried Jacobs.

Der ehemalige Chef der AOK Rheinland/Hamburg ist stellvertretender Beirats-Vorsitzender der Initiative. (iss)

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