Intensivpflegegesetz
Auch zweiter Anlauf in der Kritik
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte kürzlich den Entwurf für ein Intensivpflegegesetz nachbessern lassen. Der Behindertenbeauftragte ist erneut unzufrieden und beklagt einen „Eingriff in Grundrechte“.
Veröffentlicht:Berlin. Kritik am geänderten Entwurf für ein Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPREG) hat der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, geübt.
„Menschen mit Behinderungen, die einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Versorgung haben, würden mit diesem Gesetzentwurf deutlich schlechter gestellt als bisher,“ sagte Dusel am Freitag in Berlin.
Nicht mehr die Betroffenen selbst, sondern die Krankenkassen würden künftig entscheiden, wo die Behandlung stattfinde: zu Hause, im Pflegeheim oder in einer speziellen Einrichtung für Intensivpflege, kritisierte Dusel. „Das ist ein nicht zu vertretender Eingriff in die Grundrechte.“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte nach anhaltenden Protesten unter anderem von Betroffenenverbänden und Ärzten den im August vorgelegten ersten Gesetzesentwurf (RISG) in Teilen korrigiert.
Der Widerstand entzündete sich vor allem daran, dass beatmungspflichtige Patienten nur noch in Ausnahmen in der eigenen Wohnung betreut werden sollten.
Nun wurde ein sogenannter Bestandsschutz im Gesetzentwurf eingefügt. Dieser befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. (hom)